Neubau der Krankenhausapotheke am Standort Klinikum Kassel
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34125
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gesundheit-nordhessen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Krankenhausapotheke am Standort Klinikum Kassel
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen Technische Ausrüstung nach § 53 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI – HLS, ALG 1-3, 8, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau der Krankenhausapotheke am Standort Klinikum Kassel.
34125 Kassel
Die Gesundheit Nordhessen Holding AG betreibt am Klinikum Kassel derzeit 1250 Betten, weitere 120 Betten am Standort Krankenhaus Bad Arolsen sowie 100 Betten im Ludwig-Noll-Krankenhaus. Am Standort Kassel soll die Krankenhausapotheke als eigenständiger Neubau für die Versorgung aller Standorte neu errichtet werden. Die Apotheke soll folgende Leistungen künftig erbringen können: rund 20 000 Zytostatika, rund 2 000 Rezepturen, rund 700 Ernährungslösungen und rund 73 000 Perfusoren. Der Belieferungsumfang Offizin beläuft sich auf rund 3,8 Mio. Packungen. Als Lager werden ca. 200 Palettenstellplätze in Hochregalen benötigt.
Eine Belieferung externer Partner und die Option einer möglichen Leistungssteigerung / Leistungserweiterung soll Berücksichtigung finden. Das Baufeld liegt am Klinikum Kassel Eisenschmiede Ecke / Mönchebergstraße.
— Stufe 1 – LPH 1-2,
— Stufe 2 – LPH 3-4,
— Stufe 3 – LPH 5-7,
— Stufe 4 – LPH 8-9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Für die Realisierung des Projekts bedarf es der Zustimmung der Entscheidungsgremien des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
Postleitzahl: 34125
Land: Deutschland