Systemnahe Dienstleistungen BS2000-Umfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 26/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hzd.hessen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Systemnahe Dienstleistungen BS2000-Umfeld
Systemnahe Dienstleistungen BS2000-Umfeld
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Systemnahe Dienstleistungen BS2000-Umfeld
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Es geht um Dienstleistungen (Beratung/sonstige Unterstützungsleistungen) für den Betrieb der BS2000-Plattform und den damit verbundenen Verfahren für die Steuerverwaltungen. Der Auftragnehmer ist Inhaber des Urheberrechts und Eigentümer des Quellcodes an der Software BS Systemprogramme. Danach bestehen urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte des Auftragnehmers. Eine Zustimmung gegenüber Dritten gemäß § 69c UrhG wurde nicht erteilt. Die vertragsgegenständlichen Leistungen erfordern detaillierte Kenntnis und Einsichtnahme in den Quellcode, was nur vom Auftragnehmer erbracht werden kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Systemnahe Dienstleistungen BS2000-Umfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)