Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37738
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 2: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagenplanung Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph 3; Fachplanung technischen Ausrüstung Lph 3+4; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit- und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4; Bauüberwachung bei planungsbegleitenden Ortsbegehungen, Vermessungs- und Baugrundleistungen, Arbeiten zur Bestandserkundung und Begehungen zu Umweltuntersuchungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 2: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagenplanung Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph 3; Fachplanung technischen Ausrüstung Lph 3+4; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit- und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4; Bauüberwachung bei planungsbegleitenden Ortsbegehungen, Vermessungs- und Baugrundleistungen, Arbeiten zur Bestandserkundung und Begehungen zu Umweltuntersuchungen
Um hinsichtlich des Bezeichnungskonzeptes im Stellwerk KKX1 ein einheitliches Vorgehen zu verfolgen, hat der spätere Eigentümer und Betreiber der im Projekt geplanten Anlagen Netze Köln das Projekt aufgefordert die Gleisbezeichnungen für den Bahnhofsteil Köln Messe/Deutz S-Bahn anzupassen. Hierzu wurde dem Projekt eine angepasste betriebliche Aufgabenstellung (Bast) übergeben, welche das Projektteam dem beauftragten Planer für die Leit- und Sicherungstechnik übergeben hat. (MKA 11_8)
Die Anpassung der Aufgabenstellung durch den Betreiber konnte der AG nicht vorhersehen.
Kernaufgabe des beauftragten AN ist und bleibt unter anderem die Planung der Leit- und Sicherungstechnik für die Baumaßnahmen im Vergabepaket 2. Die Bezeichnungsänderung hat lediglich eine Anpassung der bisher erstellten Planungsunterlagen zu Gleisen, Gleisabschnitten, Haupt- und Vorsignalen, Zugstraßen, Rangierstraßen sowie Achszählern zur Folge.
Daher ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrages nicht.
Da im Rahmen der Entwurfsplanung der zukünftige Zustand der Anlagen geplant wird, muss die Richtigkeit der Planung nach gültigem Kenntnisstand dringend gegeben sein. Da die Entwurfsplanungsunterlagen die Grundlagen für die Ausführungsplanung bilden, kann die Leistung nicht bis zur Ausführungsplanung warten. Weiter können die in der EP durchgeführte BEST-Simulation und die daraus hervorgehenden Vorgaben nicht zweifelsfrei zugeordnet werden, wenn die Bezeichnungen in der AP anders lauten. Der Abgleich wäre sehr aufwendig und Zuordnungsfehler, mit entsprechendem Gefährdungspotential, erwartbar. Dasselbe Problem betrifft beispielsweise auch Neigungs- und Beeinflussungsberechnungen, INA und fahrdynamische Berechnungen, ZN-Planungen und VzG.
Andere Projekte wie beispielsweise das potenziell nachfolgende Projekt "Bypass" würden auf die S11 Planung mit der fehlerhaften Bezeichnung Bezug nehmen, was zu Folgefehlern führt und unbedingt zu vermeiden ist.