Bauüberwachungsleistungen EÜ Kestert II, Strecke 3507 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57868
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen EÜ Kestert II, Strecke 3507
Im vorliegenden Projekt soll eine bestehende Eisenbahnüberführung in Kestert, Strecke 3507, km 101,246 im Auftrag der DB Netz erneuert werden.
Beim Bestandsbauwerk handelt es sich um eine Gewölbebrücke, die im Jahr 1857 in der Ortsgemeinde Kestert errichtet wurde. Die bestehende EÜ führt zwei elektrifizierte Hauptgleise der Strecke 3507 sowie ein stillgelegtes Gleis, in Bahn-km 101,246, über einen unbefestigten Weg. Das stillgelegte Gleis befindet sich in der Brückenmitte. Die lichte Weite der Gewölbebrücke variiert zwischen ca. 2,80 m und ca. 3,00 m, die minimale lichte Höhe beträgt ca. 3,16 m (Gewölbescheitel bis Oberkante Weg). Die Brückenbreite des Bestands misst ca. 13,80 m. LST- und TK-Kabel liegen links der Bahn in einem Kabelkanal.
LOS 1 BÜW OB/KIB
Beim Bestandsbauwerk handelt es sich um eine Gewölbebrücke, die im Jahr 1857 in der Ortsgemeinde Kestert errichtet wurde. Die bestehende EÜ führt zwei elektrifizierte Hauptgleise der Strecke 3507 sowie ein stillgelegtes Gleis, in Bahn-km 101,246, über einen unbefestigten Weg. Das stillgelegte Gleis befindet sich in der Brückenmitte. Die lichte Weite der Gewölbebrücke variiert zwischen ca. 2,80 m und ca. 3,00 m, die minimale lichte Höhe beträgt ca. 3,16 m (Gewölbescheitel bis Oberkante Weg). Die Brückenbreite des Bestands misst ca. 13,80 m. LST- und TK-Kabel liegen links der Bahn in einem Kabelkanal
LOS 2 BÜW LST (Leit- und Sicherungstechnik)
Beim Bestandsbauwerk handelt es sich um eine Gewölbebrücke, die im Jahr 1857 in der Ortsgemeinde Kestert errichtet wurde. Die bestehende EÜ führt zwei elektrifizierte Hauptgleise der Strecke 3507 sowie ein stillgelegtes Gleis, in Bahn-km 101,246, über einen unbefestigten Weg. Das stillgelegte Gleis befindet sich in der Brückenmitte. Die lichte Weite der Gewölbebrücke variiert zwischen ca. 2,80 m und ca. 3,00 m, die minimale lichte Höhe beträgt ca. 3,16 m (Gewölbescheitel bis Oberkante Weg). Die Brückenbreite des Bestands misst ca. 13,80 m. LST- und TK-Kabel liegen links der Bahn in einem Kabelkanal
LOS 3 BÜW OLA (Oberleitungsanlage)
Beim Bestandsbauwerk handelt es sich um eine Gewölbebrücke, die im Jahr 1857 in der Ortsgemeinde Kestert errichtet wurde. Die bestehende EÜ führt zwei elektrifizierte Hauptgleise der Strecke 3507 sowie ein stillgelegtes Gleis, in Bahn-km 101,246, über einen unbefestigten Weg. Das stillgelegte Gleis befindet sich in der Brückenmitte. Die lichte Weite der Gewölbebrücke variiert zwischen ca. 2,80 m und ca. 3,00 m, die minimale lichte Höhe beträgt ca. 3,16 m (Gewölbescheitel bis Oberkante Weg). Die Brückenbreite des Bestands misst ca. 13,80 m. LST- und TK-Kabel liegen links der Bahn in einem Kabelkanal
LOS 4 ÖBÜ (Umwelt)
Beim Bestandsbauwerk handelt es sich um eine Gewölbebrücke, die im Jahr 1857 in der Ortsgemeinde Kestert errichtet wurde. Die bestehende EÜ führt zwei elektrifizierte Hauptgleise der Strecke 3507 sowie ein stillgelegtes Gleis, in Bahn-km 101,246, über einen unbefestigten Weg. Das stillgelegte Gleis befindet sich in der Brückenmitte. Die lichte Weite der Gewölbebrücke variiert zwischen ca. 2,80 m und ca. 3,00 m, die minimale lichte Höhe beträgt ca. 3,16 m (Gewölbescheitel bis Oberkante Weg). Die Brückenbreite des Bestands misst ca. 13,80 m. LST- und TK-Kabel liegen links der Bahn in einem Kabelkanal
Beim Bestandsbauwerk handelt es sich um eine Gewölbebrücke, die im Jahr 1857 in der Ortsgemeinde Kestert errichtet wurde. Die bestehende EÜ führt zwei elektrifizierte Hauptgleise der Strecke 3507 sowie ein stillgelegtes Gleis, in Bahn-km 101,246, über einen unbefestigten Weg. Das stillgelegte Gleis befindet sich in der Brückenmitte. Die lichte Weite der Gewölbebrücke variiert zwischen ca. 2,80 m und ca. 3,00 m, die minimale lichte Höhe beträgt ca. 3,16 m (Gewölbescheitel bis Oberkante Weg). Die Brückenbreite des Bestands misst ca. 13,80 m. LST- und TK-Kabel liegen links der Bahn in einem Kabelkanal.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Bitte verwenden Sie die Datei 22FEI57868_Teilnahmeantrag, diese liege den Angebotsunterlagen bei
1.) Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
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Sicherheiten gemäß Vertragsunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
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Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
--Fachbauüberwacher Oberbau
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bewerbergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
- BERNARD Gruppe ZT GmbH
- ICL Rail GmbH
- IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbH
- Büro für Planung und Bauüberwachung im Verkehrswesen GmbH
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( http://www.deutschebahn. com/ lieferantenqualifizierung _ downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme. de/ fileadmin/_ horusdam/ 2065- BME- Code_ of_ Conduct_ deutsch. pdf) oder einen eigenenVerhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.