Abschlussprüferleistungen 2023-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-LR-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rentenbank.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschlussprüferleistungen 2023-2026
Die Ausschreibung erfolgt mit dem Ziel, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abschlussprüfungsleistungen sowie von Bestätigungsleistungen mit einem geeigneten Abschlussprüfer oder einer Prüfungsgesellschaft für die Geschäftsjahre 2023 bis 2026 zu schließen.
Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main
Die unter Beachtung gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen zu erbringenden Dienstleistungen umfassen (vgl. Teil II Rahmenvertrag Anlage 2 Vertragsgegenstand):
1. für die Rentenbank
1.1. Prüfungsleistungen:
- Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und des Lageberichts (einschließlich einer ggf. erforderlichen nichtfinanziellen Berichterstattung / Nachhaltigkeitsberichterstattung)
- gem. den Vorgaben der §§ 316 ff., 340k HGB i.V.m. der RechKredV,
- unter Erweiterung der Prüfung gem. § 53 HGrG, und
- unter Beachtung des Gesetzes über die Rentenbank
- Prüfung sonstiger Prüfungsgegenstände nach Maßgabe des § 29 KWG i.V.m. der PrüfbV
- Erweiterung des Prüfungsauftrags durch die Aufsicht einschließlich der von den Aufsichtsbehörden und/oder vom Verwaltungsrat vorgegebenen Prüfungsschwerpunkte sowie als Prüfungsschwerpunkte beauftragte projektbegleitende Prüfungen
- Erstellung des Prüfungsberichts nebst Erläuterung wesentlicher Posten des Jahresabschlusses gemäß der PrüfbV
1.2. Nichtprüfungsleistungen (Bestätigungsleistungen):
- Prüfung der Jahresrechnung des Zweckvermögens des Bundes bei der Rentenbank sowie Erstellung des Prüfungsberichts
- Erbringung von zulässigen Nichtprüfungsleistungen (Bestätigungsleistungen) basierend auf den Erkenntnissen und Ergebnissen der Prüfung des Jahresabschlusses; die Bestätigungsleistungen sind abweichend von den Jahresabschlussprüfungsleistungen im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2027 zu erbringen:
- Erteilung von Comfort Letter für Kapitalmarkttransaktionen nach englischem und deutschem Recht im Rahmen des EMTN-Programms nach IDW PS 910 als auch unter Anwendung von Rule 144a zum United States Securities Act von 1933
- Erteilung von Comfort Letter für die jährliche Aktualisierung des Base Prospectus für das EMTN-Programm
- Erteilung von Comfort Letter nach SAS 72 für bei der amerikanischen Börsenaufsicht registrierte Globalanleihen
- Durchsicht von SEC Einreichungen der Annual Reports on Form 18-K einschließlich Erstellung von Circle Up-Versionen und Zustimmung zur Aufnahme des Bestätigungsvermerks
- Durchsicht von SEC Einreichungen bei Amendments on Form 18-K ein-schließlich Erstellung von Circle Up-Versionen
- Erteilung der Zustimmung zur Aufnahme von Bestätigungsvermerken für die Erneuerung des Registration-Statements
- Bestätigung des Ermittlungsbogens für die Beiträge zum Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands
- Jährliche Verfahrensprüfung sowie stichprobenweise Prüfung bei der Nutzung von Kreditforderungen als geldpolitische Sicherheiten bei der Deutschen Bundesbank (BBk) (MACCs-Kreditforderungen gem. Abschn. V Nr. 11 (1) AGB/BBk)
- Von der Rentenbank beauftrage projektbegleitende Prüfungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss stehen.
1.3. Sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen:
- Deutschlandweite Schulungen des Verwaltungsrats sowie individuelle Schulungen der Mitglieder des Verwaltungsrats zu aktuellen Themen
- Begleitung (persönliche Teilnahme) an Sitzungen des Verwaltungsrats (Berlin/Frankfurt am Main) und Durchführung von Gesprächen mit den Aufsichtsbehörden inklusive sonstige Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden
- Weitere erlaubte Nichtprüfungsleistungen
2. für die Tochtergesellschaft LR Beteiligungsge-sellschaft mbH (LRB)
- Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und des Lageberichts gem. §§ 316 ff. HGB und § 53 HGrG sowie Erstellung des Prüfungsberichts
- Erweiterung des Prüfungsauftrags durch die Rentenbank und die Aufsicht einschließlich der von den Aufsichtsbehörden und vom Verwaltungsrat der Rentenbank vorgegebenen Prüfungsschwerpunkte
3. für die Tochtergesellschaft DSV Silo- und Verwaltungsgesellschaft mbH (DSV)
- Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und des Lageberichts gem. §§ 316 ff. HGB und § 53 HGrG sowie Erstellung des Prüfungsberichts
- Erweiterung des Prüfungsauftrags durch die Rentenbank und die Aufsicht einschließlich der von den Aufsichtsbehörden und vom Verwaltungsrat der Rentenbank vorgegebenen Prüfungsschwerpunkte
4. für die Tochtergesellschaft Getreide-Import Gesellschaft mbH (GIG)
- Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und des Lageberichts gem. §§ 316 ff. HGB und § 53 HGrG sowie Erstellung des Prüfungsberichts
- Erweiterung des Prüfungsauftrags durch die Rentenbank einschließlich der von den Aufsichtsbehörden und vom Verwaltungsrat der Rentenbank vorgegebenen Prüfungsschwerpunkte
5. Ausfertigung von Prüfungsberichten
Die Erstellung von Prüfungsberichten, nebst Erläuterungen wesentlicher Posten des Jahresabschlusses für die Rentenbank und Bestätigungsvermerken gemäß PrüfbV, ist Bestandteil der unter Ziffern 1. bis 4. jeweils beschriebenen Leistungen. Zu der Anzahl der erforderlichen Prüfberichte je geprüfter Gesellschaft und Testatsexemplare für die Rentenbank siehe Teil II Rahmenvertrag Anlage 1 Preisblatt. Daneben werden elektronische Exemplare für die Testate bei den unter Ziffern 1 bis 4. genannten Gesellschaften erwartet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. "AbschlPrüf 23_26 Teil II Teilnahmeantrag T1 bis T 13", Nr. 5: T4 Auskünfte gem. VgV und GWB
s. "AbschlPrüf 23_26 Teil II Teilnahmeantrag T1 bis T 13", Nr. 8: T10 Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung - Handelsregister (Eigenerklärung)
Angabe und Nachweis über die aktuelle Eintragung in das Berufs- und ggf. Handelsregister bzw. gleichwertiges
s. "AbschlPrüf 23_26 Teil II Teilnahmeantrag T1 bis T 13", Nr. 9: T11 Berechtigung Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen (Eigenerklärung)
s. "AbschlPrüf 23_26 Teil II Teilnahmeantrag T1 bis T 13", Nr. 10: T12 Mindestentgelterklärung
s. "AbschlPrüf 23_26 Teil II Teilnahmeantrag T1 bis T 13", Nr. 11: T13 Unternehmensdarstellung (Umfang maximal 10 Seiten DIN A4) (Eigenerklärung)
s. "AbschlPrüf 23_26 Teil II Teilnahmeantrag T1 bis T 13", Nr. 6:
1. Ziff. 6.1 T5 Einnahmen / Umsätze der vergangenen 3 Geschäftsjahre
Angaben über die Einnahmen / Umsätze des Bewerbers aus den letzten 3 ver-fügbaren Jahresabschlüssen oder vergleichbaren Abschlüssen (bevorzugt ab 2021; soweit bereits verfügbar)
a. insgesamt
b. im Bereich Jahresabschlussprüfung Non-PIE, davon von Kreditinstituten
c. im Bereich Jahresabschlussprüfung PIE, davon von Kreditinstituten
Es ist jeweils der Jahresabschluss der letzten 3 verfügbaren Geschäftsjahre (bevorzugt ab 2021; soweit bereits verfügbar), falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie der letzte verfügbare Geschäftsbericht beizufügen.
2. Ziff. 6.2 T6 Erklärung über einen Berufshaftpflichtversicherungsschutz
zu 2.: Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis und mit einer Jahreshöchstleistung des Zweifachen der Mindestdeckung pro Versicherungsjahr.
s. "AbschlPrüf 23_26 Teil II Teilnahmeantrag T1 bis T 13", Nr. 7:
1. Ziff. 7.1 T7 Eigenerklärung Unabhängigkeit, Wirtschaftsprüfer und fachliche Mitarbeiter und Angaben über die Anzahl der Wirtschaftsprüfer und fachlichen Mitarbeiter (FTE) der vergangenen 3 Geschäftsjahre (2019-2021) für den Bereich Abschlussprüfung von Kreditinstituten.
2. Ziff. 7.2 T8 Eigenerklärung zum Prüfungsteam
3. Ziff. 7.3 T9 Referenzen
zu 1.: Angabe von Wirtschaftsprüfer, Prüfungsleister, Prüfungsassistenten der letzten 3 Geschäftsjahre (2019-2021)
zu 2.: Mindestanforderungen
- Das Profil des Prüfungsleiters umfasst mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Prüfung von Kreditinstituten.
- Das Profil von mindestens zwei Prüfungsassistenten umfasst mindestens eine zweijährige Berufserfahrung in der Prüfung von Kreditinstituten.
- Das Prüfungsteam ist deutschsprachig
zu 3.: Mindestanforderungen
- Drei verschiedene Kundenreferenzen bezüglich der Jahresabschlussprüfung von Kreditinstituten nach HGB, sowie
- Eine Kundenreferenz im Hinblick auf eine Jahresabschlussprüfung mit Prüfungserweiterung nach § 53 HGrG, ferner
- Jeweils eine Kundenreferenz betreffend
- die Erteilung von Comfort Letter für eine Bank für Anleihen nach US-amerikanischem Recht (SEC-registriert / Rule 144A) sowie
- für Anleihen nach englischem bzw. deutschem Recht.
Es sind zwingend 3 Kundenreferenzen bezgl. der Jahresabschlussprüfung von Kreditinstituten nach HGB einzureichen. Darüber hinaus kann eine Referenz mehrere der genannten Anforderungen abdecken. Es müssen nicht in Summe sechs unabhängige Referenzen beigefügt werden.
Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß EU-Abschlussprüferverordnung 537/2014 (APrVO), Wirtschaftsprüferordnung (WPO), Berufssatzung (BS WP/vBP) und §§ 319, 319b HGB.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung desAuftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZRSE2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]