Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im RMV-Verbundraum
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Schwalbach
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheingau-taunus.de/verkehr/rtv.html
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im RMV-Verbundraum
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Rheingau-Taunus-Kreis
Zu den Vorbehalten bzgl. der maximalen Anzahl von Losen, die an einen Bieter vergeben können => siehe die Ausführungen unter VI.3 B
Niedernhausen/Idstein
Rheingau-Taunus-Kreis
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderlichen Linienverkehren im Buspersonennahverkehr (BPNV) im RMV-Verbundraum im Linienbündel Niedernhausen/Idstein.
Die zu vergebenden Leistungen im hier ausgeschriebenen Linienbündel Niedernhausen/Idstein umfassen jährlich ca. 615.000 Nutzwagenkilometer (Nwkm), davon ca. 504.000 Linienkilometer im Festverkehr und ca. 111.000 Rufbuskilometer bei einem geschätzten Abrufgrad von 20 Prozent.
Umfasst sind die folgenden Linien:
218 Engenhahn - Niedernhausen 220 Oberjosbach – Niedernhausen – Königshofen – Niederseelbach – Engenhahn – Idstein Lenzhahn – Dasbach – Idstein 221 Idstein Bahnhof – Busbahnhof - Gänsberg – Busbahnhof - Idstein Bahnhof 222 Idstein Bahnhof – Krankenhaus - Taunusviertel - Krankenhaus - Idstein Bahnhof 230 Niedernhausen – Niederseelbach - Lenzhahn – Dasbach – Idstein – Wörsdorf – Walsdorf – Würges – Bad Camberg 232 Niedernhausen - Oberseelbach - Heftrich - Bermbach - Esch - Niederems - Steinfischbach 240 Niedernhausen – Niederseelbach – Oberseelbach – Engenhahn – Neuhof – Wehen – Hahn Busbahnhof - Pestalozzistr.
270 Orlen - Kesselbach - Görsroth - Idstein / Hahn - Wehen - Orlen - Kesselbach - Görsroth - Niederauroff 278 Orlen - Ehrenbach - Kesselbach - Görsroth - Idstein (Schulverkehr) Die Betriebsaufnahme hat am 11.12.2022 zu erfolgen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat die einseitige Option der zweimaligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr (maximal 10 Jahre bis zum 10.12.2032). Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge, soweit technisch machbar, mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Idstein-Waldems
Rheingau-Taunus-Kreis
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderlichen Linienverkehren im Buspersonennahverkehr (BPNV) im RMV-Verbundraum im Linienbündel Idstein-Waldems.
Die zu vergebenden Leistungen im hier ausgeschriebenen Linienbündel Idstein-Waldems umfassen jährlich ca. 558.000 Nutzwagenkilometer (Nwkm), davon ca, 544.000 Linienkilometer im Festverkehr und ca. 14.000 Rufbuskilometer bei einem geschätzten Abrufgrad von 20 Prozent.
Umfasst sind die folgenden Linien:
223 Idstein – Esch – Heftrich – Kröftel – Niederrod – Oberrod – Oberems – Glashütten – Königstein 226 Wallrabenstein - Wörsdorf - Idstein - Heftrich - Bermbach - Esch (Schulverkehr) 231 Idstein – Glashütten – Waldems – Weilrod 234 Kröftel - Niederrod - Heftrich - Bermbach - Idstein - Wörsdorf - Wallrabenstein (Schulverkehr) Die Betriebsaufnahme hat am 11.12.2022 zu erfolgen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat die einseitige Option der zweimaligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr (maximal 10 Jahre bis zum 10.12.2032). Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge, soweit technisch machbar, mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Idstein-Hühnerkirche
Rheingau-Taunus-Kreis
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderlichen Linienverkehren im Buspersonennahverkehr (BPNV) im RMV-Verbundraum im Linienbündel Idstein-Hühnerkirche.
Die zu vergebenden Leistungen im hier ausgeschriebenen Linienbündel Idstein-Hühnerkirche umfassen jährlich ca. 540.000 Nutzwagenkilometer (Nwkm), davon ca. 508.000 Linienkilometer im Festverkehr und ca. 32.000 Rufbuskilometer bei einem geschätzten Abrufgrad von 20 Prozent.
Umfasst sind die folgenden Linien:
224 Ehrenbach -Görsroth - Idstein (Schulverkehr) 225 Idstein – Wörsdorf - Wallrabenstein – Beuerbach - Bechtheim - Wallbach 235 Walsdorf - Wörsdorf - Wallrabenstein (Schulverkehr) 250 Idstein – Görsroth – Wallbach – Ketternschwalbach – Panrod - Daisbach – Kettenbach 277 Ehrenbach – Oberlibbach – Kesselbach – Görsroth – (Strinz-T.) - Limbach – Wallbach – Wallrabenstein (Schulverkehr) 279 Kirberg - Bechtheim - Beuerbach - Bad Camberg (Schulverkehr) Die Betriebsaufnahme hat am 11.12.2022 zu erfolgen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat die einseitige Option der zweimaligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr (maximal 10 Jahre bis zum 10.12.2032). Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge, soweit technisch machbar, mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Aar
Rheingau-Taunus-Kreis
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderlichen Linienverkehren im Buspersonennahverkehr (BPNV) im RMV-Verbundraum im Linienbündel Aar.
Die zu vergebenden Leistungen im hier ausgeschriebenen Linienbündel Aar umfassen jährlich ca. 644.000 Nutzwagenkilometer (Nwkm), davon ca. 603.000 Linienkilometer im Festverkehr und ca. 41.000 Rufbuskilometer bei einem geschätzten Abrufgrad von 20 Prozent.
Umfasst sind die folgenden Linien:
229 Breithardt - Strinz-Margarethä - Hennethal - Strinz-Tr. - Limbach - Wallbach - Görsroth -Kesselbach (-Idstein im Schulverkehr) 245 Rückershausen – Kettenbach – Michelbach – (Strinz-M.)- Breithardt - Hahn – Wiesbaden 247 Breithardt – Strinz-Margarethä – Hennethal – Panrod – Daisbach – Kettenbach – Michelbach 248 Kettenbach – Michelbach – Holzhausen – Breithardt – Burg Hohenstein Die Betriebsaufnahme hat am 11.12.2022 zu erfolgen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat die einseitige Option der zweimaligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr (maximal 10 Jahre bis zum 10.12.2032). Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge, soweit technisch machbar, mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Rheingau-Mitte
Rheingau-Taunus-Kreis
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderlichen Linienverkehren im Buspersonennahverkehr (BPNV) im RMV-Verbundraum im Linienbündel Rheingau-Mitte.
Die zu vergebenden Leistungen im hier ausgeschriebenen Linienbündel Rheingau-Mitte umfassen jährlich ca. 309.000 Nutzwagenkilometer (Nwkm), davon ca. 301.000 Linienkilometer im Festverkehr und ca. 8.000 Rufbuskilometer bei einem geschätzten Abrufgrad von 20 Prozent.
Umfasst sind die folgenden Linien:
181 Hattenheim Bf – Hallgarten / Hallgarten - Mittelheim Bf 182 Hallgarten - Eltville / Oestrich - Winkel - Mittelheim (Schulverkehr) 185 Marienthal - Geisenheim - Winkel - Mittelheim - Oestrich - Hallgarten Die Betriebsaufnahme hat am 11.12.2022 zu erfolgen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat die einseitige Option der zweimaligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr (maximal 10 Jahre bis zum 10.12.2032). Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge, soweit technisch machbar, mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Rheingau-West
Rheingau-Taunus-Kreis
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderlichen Linienverkehren im Buspersonennahverkehr (BPNV) im RMV-Verbundraum im Linienbündel Rheingau-West.
Die zu vergebenden Leistungen im hier ausgeschriebenen Linienbündel Rheingau-West umfassen jährlich ca. 597.000 Nutzwagenkilometer (Nwkm), davon ca. 494.000 Linienkilometer im Festverkehr und ca. 103.000 Rufbuskilometer bei einem geschätzten Abrufgrad von 20 Prozent.
Umfasst sind die folgenden Linien:
183 Presberg – Stephanshausen – Johannisberg – Geisenheim - Windeck - Rüdesheim 187 Assmannshausen – Aulhausen – Rüdesheim (– Geisenheim) 191 Espenschied – Welterod – Lipporn – Wollmerschied – Ransel – Lorch 192 Lorch – Presberg Die Betriebsaufnahme hat am 11.12.2022 zu erfolgen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat die einseitige Option der zweimaligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr (maximal 10 Jahre bis zum 10.12.2032). Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge, soweit technisch machbar, mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Kreisquerverbindung
Rheingau-Taunus-Kreis
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderlichen Linienverkehren im Buspersonennahverkehr (BPNV) im RMV-Verbundraum im Linienbündel Kreisquerverbindung.
Die zu vergebenden Leistungen im hier ausgeschriebenen Linienbündel Kreisquerverbindung umfassen jährlich ca. 497.000 Nutzwagenkilometer (Nwkm).
Umfasst ist die folgende Linie:
265 (Geisenheim-) Eltville – Bad Schwalbach – Bleidenstadt – Hahn – Wehen – Neuhof – Eschenhahn – Idstein Die Betriebsaufnahme hat am 11.12.2022 zu erfolgen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat die einseitige Option der einmaligen Verlängerung der Laufzeit um vier Jahre und danach jeweils um ein weiteres Jahr (maximal 10 Jahre bis zum 10.12.2032). Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge, soweit technisch machbar, mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 28.01.2022 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch die nachfolgenden Eigenerklärungen des Bieters:
— Erklärung, dass der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat,
— Erklärung, dass beim Bieter ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag vereinbarten Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten und dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
— Erklärung, dass der Bieter nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle einen Genehmigungsantrag nach § 42 PBefG bei der zuständigen Genehmigungsbehörde stellen werde und dass er die subjektiven Anforderungen des § 13 Absatz 1 PBefG erfüllen könne,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB,
— Erklärung, dass der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden und dass weder Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt oder nach den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, die in § 45 Abs. 4 VgV benannten Nachweise nachzufordern.
(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und wenn keine gesetzlich benannten Ausschlussgründe vorliegen.
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) A oben begonnenen Auflistung):
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) (Buchstabe A)) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
§§ 3 ff. PBZugV.
Die Bieter sowie ggf. von diesen vorgesehene Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Erklärungen (u. a. zur Tariftreue / Mindestlohnzahlung) nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) abzugeben. Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung von nach dem HVTG übernommenen Verpflichtungen gelten die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Rechtsfolgen. Eine Liste der als repräsentativ festgestellten Tarifverträge ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html .
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme von Bietern ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
B) Ergänzung zu II.1.6) (Angaben zu den Losen):
Die Leistung wird in 7 Losen vergeben. Der Bieter kann auf jedes Los ein Angebot abgeben. Für jedes Los ist nur ein Angebot zulässig. Kombinationsangebote (ein Angebot über mehrere Lose) sind unzulässig.
Einem Bieter kann der Zuschlag auf maximal 3 der Lose erteilt werden (Loslimitierung durch den Auftraggeber). Die Loslimitierung durch den Auftraggeber gilt für alle Bieter unabhängig davon, ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick auf die Loslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag auf in der Summe auf maximal 3 Lose erteilt werden kann.
Wollen Bieter Angebote für mehrere Lose anbieten, auch wenn sie im Auftragsfall nicht alle Leistungen für alle angebotenen Lose erbringen können, müssen Bieter in der Erklärung zur Abgabe des Angebots erklären, auf wie viele Lose sie maximal den Zuschlag erhalten wollen (Loslimitierung durch die Bieter). Der Auftraggeber wird die insgesamt für ihn wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagen. Eine Priorisierung durch die Bieter ist nicht zulässig.
Der Zuschlag kann unter Beachtung der Loslimitierung auf ein oder mehrere von einem Bieter angebotenen Lose erteilt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).