Beschaffung von Datendiensten für CEPH Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0000081
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 042-109363)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Datendiensten für CEPH
Der Common Eurosystem Pricing Hub (CEPH), welcher von der Deutschen Bundesbank und der Banque de France betrieben wird, ermittelt täglich einen einheitlichen Preis für marktfähige vom Eurosystem zugelassene Wertpapiere und stellt diesen dem Eurosystem zur Erfüllung ihrer (gesetzlichen) Aufgaben zur Verfügung. Um diese Eurosystem-Preise zu ermitteln, werden verschiedene Daten wie Marktpreise, Referenzdaten und Marktdaten benötigt. Diese sollen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens beschafft werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Datendiensten über die tägliche Lieferung von Marktpreisen, Stammdaten und Marktdaten für folgendes Produktuniversum:
-Anleihen emittiert von Schuldnern mit Sitz im Euroraum
o Anleihen öffentlicher und quasi-öffentlicher Haushalte
o ungedeckte Bankschuldverschreibungen
o Pfandbriefe und Jumbo Pfandbriefe
o Industrieanleihen
o kurz- und mittelfristige Schuldtitel (z.B. Geldmarktzertifikate, Medium Term Notes)
o Asset Backed Securities (ABS) / Mortgage Backed Securities (MBS)
o sonstige strukturierte Wertpapiere (ohne ABS / MBS)
-Staatsanleihen (emittiert von G-10 Staaten außerhalb des Euroraumes in jeweiliger Landeswährung - USD,GBP, JPY, CAD, SEK und CHF).
Der konkrete Leistungsumfang zu den Datendiensten kann dem jeweiligen Los entnommen werden.
Weitere HINWEISE: siehe VI.3) Zusätzliche Angaben
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
6.) Nach dem 28.03.2022 um 10:00 Uhr eingehende Teilnahmeanträge werden nicht zur Wertung zugelassen.
6.) Nach dem 04.04.2022 um 10:00 Uhr eingehende Teilnahmeanträge werden nicht zur Wertung zugelassen.