Subunternehmerleistungen Adhoc-Verkehre - Güte C (niedrigste Anforderungskategorie) Referenznummer der Bekanntmachung: 400-21-E15

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lampertheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 68623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.v-bus.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Subunternehmerleistungen Adhoc-Verkehre - Güte C (niedrigste Anforderungskategorie)

Referenznummer der Bekanntmachung: 400-21-E15
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

V-Bus vergibt als Generalsubunternehmer der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) temporäre Verkehrsleistungen an Dritte. Die V-Bus GmbH richtet gemäß § 48 Abs. 1 SektVO zur Eignungsprüfung ein eigenes Qualifizierungssystem ein. In diesem ist festgelegt, welche Anforderungen ein Omnibusunternehmen erfüllen muss, um künftig in die Vergabe von Auftragnehmerleistungen für Schienenersatz-, Veranstaltungs-, Sonderverkehre etc. sowie für temporäre Linienverkehre laut Sektorenverordnung einbezogen zu werden (Eignungskriterien). Das vorliegende Projekt beschreibt die Anforderungen an die niedrigste Güte (Kategorie C).

Alle Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, werden in das Verzeichnis der geprüften Unternehmen (§ 48 Abs. 8 SektVO) aufgenommen und können anschließend an den künftigen Verfahren zur Vergabe von temporären Subunternehmerleistungen teilnehmen. Die konkreten Leistungsvergaben werden jeweils im Wettbewerb in einem nicht offenen Verfahren oder in einem Verhandlungsverfahren (§ 48 Abs. 9 SektVO) unter den Unternehmen stattfinden, die sich im Rahmen des Qualifizierungssystems qualifiziert haben. Die jeweiligen Anforderungen an die Leistungen ergeben sich dann aus den Vergabeunterlagen, auf die die Unternehmen Angebote abgeben können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder

Handelsregister

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber weist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung im einschlägigen

Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) nach. Ein entsprechender Registerauszug legt der

Bewerber mit seinem Antrag vor. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Auszug für jedes Mitglied der

Bewerbergemeinschaft einzureichen.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der

Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und

finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen

aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.

Dazu muss der Bewerber mit dem Antrag eine Eigenerklärung abgeben, dass er über die erforderlichen

finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch)

aus diesem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen.

Außerdem muss der Bewerber mit dem Antrag einen Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und

Vermögensschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden einreichen.

Nachzuweisen ist dies durch die Vorlage entweder (i) einer Versicherungsbestätigung durch die Versicherung

oder einen Versicherungsmakler, mit welcher die vorgenannten Versicherungsanforderungen bestätigt werden

oder (ii) einer Kopie der Versicherungspolice. Im Falle der Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis durch jedes

Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

Des Weiteren muss der Bewerber den Jahresumsatzes (netto) sowie den Umsatzes, welcher Leistungen

betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen ähnlich sind (netto), aus den letzten 3 abgeschlossenen

Geschäftsjahren (ab 2018). Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei diesen dem Vergabegegenstand ähnlichen Leistungen ist vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft

in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (ab 2018) ein Mindestjahresumsatz von 450.000,00 € (netto)

nachzuweisen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert.

Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der

Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter in der Lage ist, die Leistungen in einer

angemessenen Qualität zu erbringen. Die Beurteilung erfolgt anhand einer Gesamtschau aller eingereichten

Angaben, Erklärungen und Nachweise.

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende

Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:

a) Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des

anderen Unternehmens zur Zuverlässigkeit nach § 1 PBZugV.

b) Der Bewerber / mind. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft legt eine Bescheinigung der

Genehmigungsbehörde über die Bestellung eines Betriebsleiters nach BOKraft seinem Antrag bei.

c) Der Bewerber / mind. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft legt eine Bescheinigung über die fachliche

Eignung oder Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. – bei ausländischen Bietern – EULizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i. d. F. 11/98 seinem Antrag bei.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:

a) Erklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des

anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, §

19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.

b) Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft muss jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied eine

unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Antrag einreichen.

Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig.

Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus

aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.

c) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens

(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen

Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch

nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss seine Eignung in

dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage

einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen

Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.

d) Darüber hinaus legt der Bewerber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3

Monate) seinem Antrag bei. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Auszug für jedes Mitglied der

Bewerbergemeinschaft einzureichen.

Für die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ist das jeweils entsprechende Formblatt zu

verwenden, wenn und soweit ein solches Formblatt den zu diesem Vergabeverfahren bereitgestellten

Auftragsunterlagen beiliegt.

Verfahrenssprache ist Deutsch.

Anträge, Angebote und sämtliche geforderten Nachweise/ Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen.

Im Falle nicht deutschsprachiger Unterlagen hat der Bewerber/Bieter zusammen mit dem Original eine

beglaubigte Übersetzung des jeweiligen Dokuments einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind vom

Bewerber/Bieter zu tragen. Der Bewerber/Bieter trägt außerdem die Verantwortung für die korrekte Übersetzung

der eingereichten Nachweise und Erklärungen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Mit dem Antrag hat der Bewerber zu erklären (No Spy-Erklärung), dass er rechtlich und tatsächlich in der Lage

ist, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des

Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu

behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche

Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen.

Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der

Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten

bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen wird der Bewerber die Vergabestelle

auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen.

Der Bewerber wird die Vergabestelle - nach Zuschlag den Auftraggeber - sofort schriftlich benachrichtigen,

wenn sich hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für den Bewerber eine Notwendigkeit oder

Verpflichtung entsteht oder der Bewerber eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der

beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte.

Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde

oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer

mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.

Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag

eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig

bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt

werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/03/2022

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