Subunternehmerleistungen Adhoc-Verkehre - Güte B (mittlere Anforderungskategorie) Referenznummer der Bekanntmachung: 399-21-E15
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lampertheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 68623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.v-bus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Subunternehmerleistungen Adhoc-Verkehre - Güte B (mittlere Anforderungskategorie)
V-Bus vergibt als Generalsubunternehmer der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) temporäre Verkehrsleistungen an Dritte. Die V-Bus GmbH richtet gemäß § 48 Abs. 1 SektVO zur Eignungsprüfung ein eigenes Qualifizierungssystem ein. In diesem ist festgelegt, welche Anforderungen ein Omnibusunternehmen erfüllen muss, um künftig in die Vergabe von Auftragnehmerleistungen für Schienenersatz-, Veranstaltungs-, Sonderverkehre etc. sowie für temporäre Linienverkehre laut Sektorenverordnung einbezogen zu werden (Eignungskriterien). Das vorliegende Projekt beschreibt die Anforderungen an die mittlere Güte (Kategorie B).
Alle Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, werden in das Verzeichnis der geprüften Unternehmen (§ 48 Abs. 8 SektVO) aufgenommen und können anschließend an den künftigen Verfahren zur Vergabe von temporären Subunternehmerleistungen teilnehmen. Die konkreten Leistungsvergaben werden jeweils im Wettbewerb in einem nicht offenen Verfahren oder in einem Verhandlungsverfahren (§ 48 Abs. 9 SektVO) unter den Unternehmen stattfinden, die sich im Rahmen des Qualifizierungssystems qualifiziert haben. Die jeweiligen Anforderungen an die Leistungen ergeben sich dann aus den Vergabeunterlagen, auf die die Unternehmen Angebote abgeben können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bewerber weist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung im einschlägigen
Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) nach. Ein entsprechender Registerauszug legt der
Bewerber mit seinem Antrag vor. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Auszug für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und
finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
Dazu muss der Bewerber mit dem Antrag eine Eigenerklärung abgeben, dass er über die erforderlichen
finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch)
aus diesem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen.
Außerdem muss der Bewerber mit dem Antrag einen Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden einreichen.
Nachzuweisen ist dies durch die Vorlage entweder (i) einer Versicherungsbestätigung durch die Versicherung
oder einen Versicherungsmakler, mit welcher die vorgenannten Versicherungsanforderungen bestätigt werden
oder (ii) einer Kopie der Versicherungspolice. Im Falle der Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis durch jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Des Weiteren muss der Bewerber den Jahresumsatzes (netto) sowie den Umsatzes, welcher Leistungen
betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen ähnlich sind (netto), aus den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (ab 2018). Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei diesen dem Vergabegegenstand ähnlichen Leistungen ist vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft
in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (ab 2018) ein Mindestjahresumsatz von 450.000,00 € (netto)
nachzuweisen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter in der Lage ist, die Leistungen in einer
angemessenen Qualität zu erbringen. Die Beurteilung erfolgt anhand einer Gesamtschau aller eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende
Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des
anderen Unternehmens zur Zuverlässigkeit nach § 1 PBZugV.
b) Der Bewerber / mind. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft legt eine Bescheinigung der
Genehmigungsbehörde über die Bestellung eines Betriebsleiters nach BOKraft seinem Antrag bei.
c) Der Bewerber / mind. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft legt eine Bescheinigung über die fachliche
Eignung oder Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. – bei ausländischen Bietern – EULizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i. d. F. 11/98 seinem Antrag bei.
Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des
anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, §
19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft muss jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied eine
unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Antrag einreichen.
Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig.
Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
c) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens
(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen
Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch
nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss seine Eignung in
dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage
einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen
Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
d) Darüber hinaus legt der Bewerber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3
Monate) seinem Antrag bei. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Auszug für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Für die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ist das jeweils entsprechende Formblatt zu
verwenden, wenn und soweit ein solches Formblatt den zu diesem Vergabeverfahren bereitgestellten
Auftragsunterlagen beiliegt.
Verfahrenssprache ist Deutsch.
Anträge, Angebote und sämtliche geforderten Nachweise/ Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Im Falle nicht deutschsprachiger Unterlagen hat der Bewerber/Bieter zusammen mit dem Original eine
beglaubigte Übersetzung des jeweiligen Dokuments einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind vom
Bewerber/Bieter zu tragen. Der Bewerber/Bieter trägt außerdem die Verantwortung für die korrekte Übersetzung
der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Mit dem Antrag hat der Bewerber zu erklären (No Spy-Erklärung), dass er rechtlich und tatsächlich in der Lage
ist, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des
Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu
behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.
Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche
Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen.
Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der
Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten
bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen wird der Bewerber die Vergabestelle
auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen.
Der Bewerber wird die Vergabestelle - nach Zuschlag den Auftraggeber - sofort schriftlich benachrichtigen,
wenn sich hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für den Bewerber eine Notwendigkeit oder
Verpflichtung entsteht oder der Bewerber eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der
beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde
oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer
mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag
eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig
bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt
werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de