Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bug-se.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elsterwerda Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Im Rahmen der Errichtung des ESTW Elsterwerda Biehla erfordert die Erhöhung der betrieblichen Sicherheit und Verfügbarkeit
der Infrastruktur zuätzliche Maßnahmen der Austrüstung mit Verschlussfachabdeckungen an Bestandsweichen. Hierbei handelt
es sich um folgende Weichen: 32W1, 32W2, 32W4, 32W5, 32W6, 32W7, 32W17, 32W44, 32W62, 32W63, 32W66, 32W67 und
32W68.
Der AN ist mit der gesamthaften Ausführung beauftragt. Aufgrund der Komplexität und ineinandergreifenden Bauleistungen ist
eine separate Ausschreibung der Leistung technisch nicht möglich.
Die Leistungen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden.
Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung in der erforderlichen Qualität ist die Bausausführung zwingend
durch das ausführende Unternehmen gemäß dessen Bauablauf vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem
erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.