Reifen für Geländefahrzeuge/SUV und Reifen mit Notlaufeigenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 333-2021-0632
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach a.M.
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reifen für Geländefahrzeuge/SUV und Reifen mit Notlaufeigenschaften
Lieferung von Reifen für Geländefahrzeuge/SUV und PKW-Reifen mit Notlaufeigenschaften;
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Einstellung in dei KdB-Produktkategorie 24
Reifen für Geländefahrzeuge/SUV
Dienststellen de Bundesverwaltung im gesamten Bundesgebiet
Lieferung von Sommer- und Winterreifen für Geländefahrzeuge/SUV und deren Anhänger für die Fahrzeugklassen M1, N1, O1 und O2 (Die Klasseneinteilung erfolgt nach den Richtlinien der Europäischen Union (Verordnung 2018/858).
Mindestbestellmenge: 0 Stück
geschätzte Bestellmenge: 1695 Stück
Maximalbestellmenge: 2034 Stück
in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate.
Option der Verlängerung um 12 Monate
Reifen mit Notlaufeigenschaften
Dienststellen de Bundesverwaltung im gesamten Bundesgebiet
Lieferung von Sommer- und Winterrreifen mit Notlaufeigenschaften für Personenkraftfahrzeuge für die Fahrzeugklassen M1 und N1 (Die Klasseneinteilung erfolgt nach den Richtlinien der Europäischen Union (Verordnung 2018/858).
Mindestbestellmenge: 0 Stück
geschätzte Bestellmenge: 1154 Stück
Maximalbestellmenge: 1385 Stück
in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate.
Option der Verlängerung um 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen:
Darstellung von mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Produktionsnachweis:
Die Produkte, die geliefert werden, dürfen nur in nach IATF 16949 zertifizierten Fertigungsstätten des Herstellers produziert worden sein. Dafür hat der Bieter mit Angebotsabgabe den Nachweis (gegebenenfalls durch Eigenerklärung) zu erbringen. Bei dem Zertifikat IATF 16949 handelt es sich um eine spezielle technische Spezifikation, die die gesamten Forderungen der Automobilindustrie an Qualitätsmanagementsysteme abdeckt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur EinheitlichenEuropäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.
html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das
Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter:
http://www.evergabe-online.de.
DieNutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.