Z25 Projekt 2022 Unterhaltsreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: Z25 Projekt 2022 Unterhaltsreinigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Z25 Projekt 2022 Unterhaltsreinigung
Gebäudereinigung
Eschborn
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Auftraggeber = AG) hat seinen Dienstsitz seit 1974 am Standort Frankfurter Straße 29-35 (F2935) in 65760 Eschborn.
Die Größe der Liegenschaft beträgt ca. 18.000 m2.
Der AG unterhält ab 01.03.2022 in der Wilhelm-Fay-Str. 51 (WFS51), 65936 Frankfurt eine Außenstelle mit ca. 210 Beschäftigten.
Die Größe der Liegenschaft beträgt ca. 6.500 m2.
Die Gebäude befinden sich in einer Entfernung von 600 m zueinander.
Ab 01.01.2025 werden alle Beschäftigten in einem Neubau „Projekt - Börsenplatz Eschborn“ zusammengeführt. Bei einer möglichen Vertragsverlängerung werden sich ab diesem Zeitpunkt erheblichen Veränderungen in der Leistungsbeschreibung ergeben, die dann neu vereinbart werden müssen.
Das Gebäude F2935 wird zurzeit Brandschutzsaniert und zu einer modernen Arbeitsstätte für ca. 800 Beschäftigte umgestaltet. Die Sanierung, wird noch bis Mitte 2024
andauern.
Die Gebäude erfordern, dass Reinigung und Pflege als wesentlichen Bestandteil des...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Z25 Projekt 2022 Unterhaltsreinigung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die e-Vergabe-Plattformdes BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unterwww.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer ...
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.