Gleis u. Weichenerneuerung_22_Stuttgart-Vaihingen-Rohr und 22_Böblingen_Verbundvergabe Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56427
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Gleis u. Weichenerneuerung_22_Stuttgart-Vaihingen-Rohr und 22_Böblingen_Verbundvergabe
Gleis u. Weichenerneuerung,
Bf. Stg. Vaihingen / Stg. Rohr:
ca.34 Stk. Weichenerneuerung mit vollst. Bettungsernerung;
ca.1.396 m Gleiserneuerung mit vollst. Bettungserneuerung
ca.546 m Planugsverbesserung incl Geokunststoff
Bf Böblingen:
ca. 2 Stk. Weichenerneuerung mit vollst. Bettungsernerung;
ca.664 m Gleiserneuerung mit vollst. Bettungserneuerung
ca.51 m Planugsverbesserung
ca.1 Stk. Prellbockerneueuerung
70563 Stg-Vaihingen, 70565 Stg-Rohr, 71034 Böblingen
Weichen- und Gleisenerneuerungen Bf. Stg-Vaihingen und Bf. Stg Rohr
Weichen- und Gleisenerneuerungen Bf. Böblingen
Bf. Stg. Vaihingen / Stg. Rohr und Bf Böblingen, siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gleis u. Weichenerneuerung_22_Stuttgart-Vaihingen-Rohr und 22_Böblingen_Verbundvergabe
Ort: Stadthagen
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
Postleitzahl: 31655
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.