ABS Oldenburg - Wilhelmshaven PFA 5 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30987
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Oldenburg - Wilhelmshaven PFA 5
ABS Oldenburg - Wilhelmshaven: PFA 5
Oldenburg
Losgruppe 1: Gleistiefbau, Entwässerung und Oberbau (Lose 1-21)
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Oldenburg - Wilhelmshaven: PFA 5; Los 1
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Verden
NUTS-Code: DE93B Verden
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Oldenburg
Losgruppe 2: FÜ Bant, ESTW und Rückbau STW Whv (Lose 22-26)
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Verden
NUTS-Code: DE93B Verden
Land: Deutschland
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
BÄ_05: Zusatzkosten Berührungsschutz
Durch den Abnahmeprüfer wird eine zusätzliche Abschrägung des bereits bestehenden Berührungsschutzes gefordert. Hierzu ist eine ergänzende Planung für die Zusatzkonstruktion erforderlich. Da der bisherige AN den Berührungsschutz gebaut hat und die Gewährleistung dafür übernommen hat, würde diese durch Änderungen am Berührungsschutz durch einen anderen AN verfallen. Zusätzlich würde Kosten entstehen, weil ein neuer AN die Baustelle erst begehen und einrichten müsste.