Erneuerung der Türsteuergeräte für Straßenbahn-Beiwagen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heagmobilo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Türsteuergeräte für Straßenbahn-Beiwagen
Erneuerung der Türsteuergeräte für Straßenbahn-Beiwagen der HEAG mobilo GmbH. Die derzeit in den Straßenbahn-Beiwagen der HEAG mobilo GmbH eingesetzten Türsteuergeräte sind aufgrund ihres Alters mittlerweile fehleranfällig und technisch veraltet. Des Weiteren werden diese Geräte durch den Hersteller nicht mehr produziert und können deshalb nicht mehr nachgeliefert und nicht mehr instandgesetzt werden. Deshalb sollen neue Türsteuergeräte beschafft werden.
Die HEAG mobilo GmbH modernisiert 20 ihrer Straßenbahn-Beiwagen. Im Zuge der Modernisierung muss die obsolete Türsteuerung ausgetauscht werden. Um den Verlust der Betriebszulassung zu verhindern, muss die Türsteuerung beim ursprünglichen Hersteller gekauft werden. Bei Verlust der Zulassung ist eine erneute Zulassung nach aktueller Norm nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
- Die Bauleistungen/Lieferleistungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- Nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. B SektVO. Im Hinblick auf § 13 Abs. 3 SektVO wurden alle möglichen Szenarien einer Ersatzbeschaffung ohne Verlust der Zulassung, auch mit technischer und juristischer Unterstützung, geprüft. Der Austausch der Türsteuerung in den vorhandenen Bauraum kann ohne Verlust der Zulassung nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden. Ausschließlich dieses Unternehmen ist in der Lage eine Funktionsgleichheit einer neuen Steuerung gegenüber der alten Steuerung zu gewährleisten. Damit kann die Zulassung erhalten bleiben. Eine Neuzulassung des Beiwagens ist aus Gründen der Entgleisungssicherheit sowie der erweiterten sicherheitstechnischen Anforderungen an Türsysteme der aktuellen Norm nicht möglich. Der Beiwagen wurde nach der BOStrab vom 15.05.1988 zugelassen, eine Zulassung nach der aktuellen Ausgabe ist nicht möglich.
Alle diese Möglichkeiten wurden abgewogen und führen zu dem Ergebnis, dass die Beauftragung eines Dritten aus technischen und zulassungstechnischen Gründen nicht möglich ist.
Der Auftrag soll vergeben werden an:
Knorr-Bremse GmbH
Division IFE Automatic Door Systems
33.a Straße 1
3331 Kematen/Ybbs, Austria
Telefon: + 43 (0) 7448 9000
Regional Court Wiener Neustadt
Commercial Register No.: FN 38565p
VAT ID-No.: ATU19269100