Unterhalts- Sonder- und Zellenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- Sonder- und Zellenreinigung
Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung, optionale Sonderreinigungen sowie anlassbezogene Zellendesinfektionsreinigung in der Polizeistation Friedberg.
Polizeistation Friedberg
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
- Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung auf einer Gesamtjahresreinigungsfläche von 887.219,76 m² (Vollreinigung: 514.577,12 m² / Sichtreinigung: 372.642,64 m²).
- Durchführung von optionalern Sonderreinigungen (insgesamt ca. 769 Std./Jahr).
Hierunter fallen u.a. auch ca. 130 Std. desinfizierende (DNA vernichtende) Reinigungen.
- Durchführung von anlassbezogener Zellendesinfektionsreinigung (Leistungsstufe 1.1: ca. 30 Std./Jahr, Leistungsstufe 1.2: ca. 10 Std./Jahr, Leistungsstufe 2.1: ca. 1 Std./Jahr und Leistungsstufe 2.2: ca. 1 Std./Jahr
im Objekt: Polizeistation Friedberg, Grüner Weg 3, 61169 Friedberg in Zuständigkeit des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) - Niederlassung Mitte in Gießen.
Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen,
Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere
Jugendarbeitsschutzgesetz).
- Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Eignung
- Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über
die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
mit folgenden Angaben:
• Art der Leistung (hier: Unterhaltsreinigung)
• Umfang (Angabe der Jahresreinigungsfläche)
• Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
• Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
• Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/
Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung
abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur
nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die
Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln. Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer (AN) mit Abschluss eines Gebäudemanagement-Vertrages bzw. mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung
vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenprüfung unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]