Landkreis Fulda, Schülerbeförderung - Gelegenheitsverkehr (Schwimmbad-/Turnhallenfahrten) für Kreisschülerinnen und Kreisschülern Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 005/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Fulda, Schülerbeförderung - Gelegenheitsverkehr (Schwimmbad-/Turnhallenfahrten) für Kreisschülerinnen und Kreisschülern
Landkreis Fulda, Schülerbeförderung - Gelegenheitsverkehr (Schwimmbad-/Turnhallenfahrten) für Kreisschülerinnen und Kreisschülern
Schulen in Großenlüder und Hosenfeld
Landkreis Fulda, Region: Schulen in Großenlüder und Hosenfeld
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden. Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben: Los 1: Region: Schulen in Großenlüder und Hosenfeld 1. Lüdertalschule Großenlüder 2. Grundschule Großenlüder - St. Georg Schule 3. Grundschule Bimbach 4. Grundschule Müs - Grundschule am Langenberg in Verbund mit Friedrich-von-Bodelschwinghschule Großenlüder 5. Grundschule Hosenfeld - Vogelsbergschule 6. Grundschule Hainzell - Schwarzatal anzufahrende Schwimmbäder und Turnhalle: Esperanto Fulda, Sportbad Ziehers Fulda, Freibad Rosenau und Turnhalle Hosenfeld
Bei dem freigestellten Schulverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen für den Auftraggeber zum Unterrichtsort, die nach § 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG freigestellt sind (Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037)).
Außer dem vertraglich vereinbarten Personenkreis dürfen keine weiteren Personen im Fahrzeug mitgenommen werden. Die Durchführung von Gelegenheitsfahrten (Schwimmbadfahrten und Turnhallenfahrten) hat für die Schülerinnen und Schüler und das Lehrpersonal sitzend zu erfolgen.
Bei der Durchführung der Leistungen sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
- das Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
- die aufgrund des PBefG erlassenen Verordnungen, insbesondere die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und die Freistellungsverordnung (FreiStV),
- das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
- die aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes erlassenen Verordnungen, insbesondere die Straßenverkehrs- und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVO/StVZO)
- die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
in der jeweils zuletzt geltenden Fassung zu beachten.
Schulen in Neuhof und Eichenzell
Landkreis Fulda, Region: Schulen in Neuhof und Eichenzell
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden. Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben: Los 2: Region: Schulen in Neuhof und Eichenzell 1. Johannes-Kepler-Schule Neuhof 2. Grundschule Neuhof - Schlossschule 3. Albert-Schweitzer-Schule Neuhof 4. Grundschule Hattenhof - Grundschule am Rippberg 5. Von-Galen-Schule Eichenzell 6. Grundschule Eichenzell anzufahrende Schwimmbäder: Esperanto Fulda, Sportbad Ziehers Fulda, Freibad Rosenau
Bei dem freigestellten Schulverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen für den Auftraggeber zum Unterrichtsort, die nach § 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG freigestellt sind (Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037)).
Außer dem vertraglich vereinbarten Personenkreis dürfen keine weiteren Personen im Fahrzeug mitgenommen werden. Die Durchführung von Gelegenheitsfahrten (Schwimmbadfahrten und Turnhallenfahrten) hat für die Schülerinnen und Schüler und das Lehrpersonal sitzend zu erfolgen.
Bei der Durchführung der Leistungen sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
- das Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
- die aufgrund des PBefG erlassenen Verordnungen, insbesondere die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und die Freistellungsverordnung (FreiStV),
- das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
- die aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes erlassenen Verordnungen, insbesondere die Straßenverkehrs- und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVO/StVZO)
- die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
in der jeweils zuletzt geltenden Fassung zu beachten.
Schulen in Hofbieber und Dipperz
Landkreis Fulda, Region: Schulen in Hofbieber und Dipperz
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden. Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben: Los 3: Region: Schulen in Hofbieber und Dipperz 1. Biebertalschule Hofbieber 2. Grundschule Langenbieber (Schwimmbad- und Turnhallenfahrten) 3. Grundschule Dipperz - Bonifatiusschule anzufahrende Schwimmbäder und Turnhalle: Esperanto Fulda,Sportbad Ziehers Fulda, Freibad Petersberg, Freibad Bieberstein und Turnhalle Hofbieber
Bei dem freigestellten Schulverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen für den Auftraggeber zum Unterrichtsort, die nach § 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG freigestellt sind (Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037)).
Außer dem vertraglich vereinbarten Personenkreis dürfen keine weiteren Personen im Fahrzeug mitgenommen werden. Die Durchführung von Gelegenheitsfahrten (Schwimmbadfahrten und Turnhallenfahrten) hat für die Schülerinnen und Schüler und das Lehrpersonal sitzend zu erfolgen.
Bei der Durchführung der Leistungen sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
- das Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
- die aufgrund des PBefG erlassenen Verordnungen, insbesondere die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und die Freistellungsverordnung (FreiStV),
- das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
- die aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes erlassenen Verordnungen, insbesondere die Straßenverkehrs- und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVO/StVZO)
- die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
in der jeweils zuletzt geltenden Fassung zu beachten.
Schulen in Künzell und Petersberg
Landkreis Fulda, Region: Schulen in Künzell und Petersberg
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden. Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben: Los 4: Region: Schulen in Künzell und Petersberg 1. Don-Bosco-Schule Künzell 2. Grundschule Pilgerzell - Florenbergschule 3. Johannes-Hack-Schule Petersberg 4. Grundschule Margretenhaun - Keltenwallschule anzufahrende Schwimmbäder: Sportbad Ziehers Fulda und Freibad Petersberg
Bei dem freigestellten Schulverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen für den Auftraggeber zum Unterrichtsort, die nach § 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG freigestellt sind (Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037)).
Außer dem vertraglich vereinbarten Personenkreis dürfen keine weiteren Personen im Fahrzeug mitgenommen werden. Die Durchführung von Gelegenheitsfahrten (Schwimmbadfahrten und Turnhallenfahrten) hat für die Schülerinnen und Schüler und das Lehrpersonal sitzend zu erfolgen.
Bei der Durchführung der Leistungen sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
- das Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
- die aufgrund des PBefG erlassenen Verordnungen, insbesondere die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und die Freistellungsverordnung (FreiStV),
- das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
- die aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes erlassenen Verordnungen, insbesondere die Straßenverkehrs- und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVO/StVZO)
- die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
in der jeweils zuletzt geltenden Fassung zu beachten.
Schulen in Poppenhausen und Künzell
Landkreis Fulda, Region: Schulen in Poppenhausen und Künzell
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden. Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben: Los 5: Region: Schulen in Poppenhausen und Künzell 1. Grundschule Poppenhausen 2. Grundschule Dietershausen - Theotrichschule (Schwimmbad- und Turnhallenfahrten) anzufahrende Schwimmbäder und Turnhalle: Sportbad Ziehers Fulda und Turnhalle Weyhers
Bei dem freigestellten Schulverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen für den Auftraggeber zum Unterrichtsort, die nach § 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG freigestellt sind (Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037)).
Außer dem vertraglich vereinbarten Personenkreis dürfen keine weiteren Personen im Fahrzeug mitgenommen werden. Die Durchführung von Gelegenheitsfahrten (Schwimmbadfahrten und Turnhallenfahrten) hat für die Schülerinnen und Schüler und das Lehrpersonal sitzend zu erfolgen.
Bei der Durchführung der Leistungen sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
- das Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
- die aufgrund des PBefG erlassenen Verordnungen, insbesondere die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und die Freistellungsverordnung (FreiStV),
- das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
- die aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes erlassenen Verordnungen, insbesondere die Straßenverkehrs- und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVO/StVZO)
- die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
in der jeweils zuletzt geltenden Fassung zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulen in Großenlüder und Hosenfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulen in Neuhof und Eichenzell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kalbach
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36148
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulen in Hofbieber und Dipperz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sinntal
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 36391
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulen in Künzell und Petersberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Petersberg
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulen in Poppenhausen und Künzell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Künzell
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36093
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]