2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27850
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
ÄB 113:
Die Anzahl der Projekte mussten aufgrund des Bauablaufes erhöht werden (Umverlegung Fettabluft MC Donalds, Umverlegung NSUV Ost, Erhalt TST Süd). Weiterhin wurde der Planungsumfang vom MAN- Dach in 3 Einzelprojekte aufgeteilt, um diese in Vorabmaßnahmen zu beauftragen (Optimierung Bauablauf in Abstimmung mit dem Baulos). Hierfür sind Ausschreibungsunterlagen anzufertigen, welche Anpassungen von LVs und Planungen beinhalten. Für die Ersatzversorgung DB Lounge und Versorgung Nordbau ist eine vollständige AU ebenfalls die Zielstellung. Darüber hinaus sind bereits Stunden für die Plananpassungen aus den Prüfrückläufern auf Eplass kalkuliert.
Zur Finalisierung einzelner Projekte des PH20-2 (prov. Treppenabgang 1.SBSS, Rückbau MAN- Dach, Interimszustand IBN 2.SBSS, Ersatzverso. DB Lounge, Umverlegung Schließfachaufsicht, E- Karren,
Versorgung Nordbau, Treppenaufgang U1/U2) sind Leistungserhöhungen notwendig, da sich der Umfang der Planungen teilweise erhöht hat. Nicht vorhandene Planunterlagen und geänderte Anforderungen haben hier zu einem Zusatzaufwand geführt.
Der AN ist bereits tief mit der sehr komplexen Problemstellung am HBF PHF 20 betraut. Bei einem möglichen Wechsel des AN könnte die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/ Erweiterung der bisherigen komplexen Thematik nicht gewährleistet werden. Zusätzlich müsste mit einer mehrmonatigen Einarbeitungszeit gerechnet werden. Insbesondere würden die schon seit geraumer Zeit fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen der übrigen Planungsbeteiligten bei einem Wechsel des AN entscheidend gestört werden. Desweiteren würde durch die o.g. technischen Gründen zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken sowohl auf Seiten der Planer als auch auf Seiten der DB Netz führen. Aufgrund der engen Terminschiene hätte das nachteilige Auswirkungen auf Folgemaßnahmen des Großprojekts der 2.SBSS. Zudem bestünde die Gefahr des Informationsverlusts durch bereits geführte Abstimmungen. Ein Wechsel des AN ist daher weder aus technischer noch aus wirtschaftlicher Sicht möglich.