Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bug-se.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elsterwerda Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Die in der Ausschreibung-LV erfassten 12 Spannbetonpfosten in Längen von 2,20m für die Vorsignalisierungen sind in der Anzahl
und in der Baulänge für die Baumaßnahme nicht ausreichend. Durch den Umfang der Ra10- und Vs-Tafel sind zum einem
gegenüber der baufreigegebenen PT1 Planung jedoch deutlich höher Mengen dieser Leistung mit ebenfalls bedingt längeren
Pfosten bis zu 5m für die jeweilige Situation des Bestands Oberbaukörpers notwendig. Für alle Standorte ergeben sich auch
gesonderte Suchschachtungen und Kampfmitteluntersuchungen.
Diese Leistungen sind zur Sicherstellung der IBN zwingend erforderlich.
Der AN ist mit der gesamthaften Ausführung beauftragt. Aufgrund der Komplexität und ineinandergreifenden Bauleistungen ist
eine separate Ausschreibung der Leistung technisch nicht möglich.
Die Leistungen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden.
Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung in der erforderlichen Qualität ist die Bausausführung zwingend
durch das ausführende Unternehmen gemäß dessen Bauablauf vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem
erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.