Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bug-se.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elsterwerda Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Es werden zusätzliche Leistungen im Zuge von Anpassungen der Rammrohrgründungen für neu zu errichtenden Signalen auf
Grund örtlicher Gegebenheiten im ober- und unterirdischen Bestand am Gleiskörper zur Absicherung der Bedingungen aus der
definierten LST Vorschriftenlage und der PT 1 Planung erforderlich.
Durch die bei der unmittelbaren standortspezifischen Realisierung angetroffenen geologischen Hindernisbedingungen, sowie
spezielle Bahngraben- bzw. Dammsituationen als auch betriebliche Sichterfordernisse werden u.a. Rammrohranpassungen,
Montageadapter, Monolithfundamente, Kragpodeste für Standplätze notwendig. Damit einhergehend sind zusätzliche
kabeltiefbautechnische Maßnahmen für die betreffenden Standorte zu erledigen. Die entsprechenden Maßnahmen sind jeweils
der dahingehend angepassten planerischen Überarbeitung vorzunehmen.
Diese Leistungen sind zur Sicherstellung der IBN zwingend erforderlich.
Es werden zusätzliche Leistungen im Zuge von Anpassungen der Rammrohrgründungen für neu zu errichtenden Signalen auf
Grund örtlicher Gegebenheiten im ober- und unterirdischen Bestand am Gleiskörper zur Absicherung der Bedingungen aus der
definierten LST Vorschriftenlage und der PT 1 Planung erforderlich.
Durch die bei der unmittelbaren standortspezifischen Realisierung angetroffenen geologischen Hindernisbedingungen, sowie
spezielle Bahngraben- bzw. Dammsituationen als auch betriebliche Sichterfordernisse werden u.a. Rammrohranpassungen,
Montageadapter, Monolithfundamente, Kragpodeste für Standplätze notwendig. Damit einhergehend sind zusätzliche
kabeltiefbautechnische Maßnahmen für die betreffenden Standorte zu erledigen. Die entsprechenden Maßnahmen sind jeweils
der dahingehend angepassten planerischen Überarbeitung vorzunehmen.
Diese Leistungen sind zur Sicherstellung der IBN zwingend erforderlich.