Glas- und Rahmenreinigung Polizeipräsidium Frankfurt Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0080
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Glas- und Rahmenreinigung Polizeipräsidium Frankfurt
Glas- und Rahmenreinigung im Polizeipräsidium Frankfurt
Polizeipräsidium Frankfurt, Adickesallee 70, 60322 Frankfurt
Die Leistung beinhaltet die zweimal jährlich beidseitig durchzuführenden Glas- und Rahmenreinigung (lichtes Rohbaumaß von ca. 51.560 m²) beim Polizeipräsidium Frankfurt, Adickesallee 70, 60322 Frankfurt für Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Rhein Main.
Die turnusmäßige Reinigung der Außenjalousien in den Innenhöfen (lichtes Rohbaumaß von ca. 8.573 m²) sind in jedem zweiten Vertragsjahr im Rahmen der Glas- und Rahmenreinigung im Frühjahr (März/April) durchzuführen.
Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von vier Jahren geschlossen. Es besteht die Option der dreimaligen Verlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 7 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbes. Jugendarbeitsschutzgesetz
- Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung Eignung
Referenzen (siehe Vordruck): eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
- Art der Leistung (hier:Glas- und Rahmenreinigung)
- Umfang (Angabe des lichten Rohbaumaßes)
- Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
- Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
- Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
Alternativ kann das Erreichen der Gesamtjahresfläche auch durch Addition zweier Referenzangaben nachgewiesen werden, wenn die Leistungen im selben Leistungszeitraum erbracht wurden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen.
Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln. Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein. Dem Angebot ist eine vom Auftraggeber unterschriebene Besichtigungsbescheinigung beizufügen.
Es wird daraufhingewiesen, dass sich der AN mit Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem AG zu ermöglichen alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenprüfung unterziehen zu können. Der AN darf nur Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hess. Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Gleiches gilt auch für Nachunternehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]