Personaldienstleistungen und Lizenzwartung im cobra CRM Umfeld Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personaldienstleistungen und Lizenzwartung im cobra CRM Umfeld
Beschaffung von cobra CRM Personaldienstleistungen sowie Software Wartung für cobra CRM
Die KfW Bankengruppe ist bestrebt, durch Weiterentwicklung der bestehenden cobra CRM-Software den Komfort und die erforderlichen Informationen und Auswertungen für die Geschäftsbereiche zu verbessern. Dies erfolgt durch regelmäßige Updates und Upgrades der Anwendung.
Um die Umsetzung neuer fachlicher Anforderungen und die Anpassung an geänderte technologische Anforderungen zu gewährleisten, benötigt die KfW Unterstützung durch einen externen Dienstleister. Die KfW beabsichtigt zum größten Teil Dienstleistungen abzurufen. Darüber hinaus besteht ein geringerer Bedarf an Softwarepflege und deren Zusatzprodukte.
1. Der Auftragnehmer wird auf Aufforderung der KfW für folgende Produkte Pflegeleistungen verschaffen:
AGV CRM PRO, englisch (Laufzeit 12 Monate, Menge 1);
AGV CRM PRO, deutsch (Laufzeit 12 Monate, Menge 267);
2. Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist. (vgl. Ziffer 6.1 der Rahmenvereinbarung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
zu 1.: Der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (cobra CRM Dienstleistungen, Lizenzverkäufe und Softwarepflege) muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 600 TEUR netto betragen haben.
1. Anzahl Mitarbeiter und Anforderung an die Qualifikation
2. Referenzen über vergleichbare Leistungen
3. Zertifizierung
zu 1.: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss in jedem der letzten drei Jahre durchschnittlich mindestens 5 fest angestellte Mitarbeiter, die im cobra CRM Umfeld tätig sind, im beschäftigt haben.
Davon müssen mindestens die folgenden Anzahl an Mitarbeitern in den jeweiligen Rollenprofilen gem. Leistungsbeschreibung tätig gewesen sein:
Durchschnittlich 3 Mitarbeiter der Kategorie „Konzeption und Realisierung“
Durchschnittlich 1 Mitarbeiter in der Kategorie „Software-Entwickler“
Durchschnittlich 2 Mitarbeiter in der Kategorie „Support“
Die Erfüllung der Anforderung an die Anzahl der Mitarbeiter je Kategorie kann in Personalunion erfolgen, d.h. eine Person kann mehreren Kategorien zugehörig sein.
Die Anforderungen an die Qualifikation der ausführenden Personen werden in der Leistungsbeschreibung über entsprechende Rollenprofile definiert:
- Rolle "Konzeption und Realisierung" Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung
- Rolle "Software Entwickler" Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung
- Rolle "Support" Ziffer 2.3 der Leistungsbeschreibung
zu 2.:
a) Referenzen über die Erbringung von Dienstleistungen, Lizenzverkäufen und Wartung mit cobra CRM als Lösung.
Mindestens drei (3) mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbaren Referenzleistungen, davon mindestens eine im Banken- bzw. Finanzdienstleistungsumfeld.
Eine Leistung ist mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
• Der Ausführungsbeginn der Referenzleistungen darf nicht in der Zukunft bzw. deren Abschluss nicht vor dem Kalenderjahr 2019 liegen.
• Die Referenzleistungen erfolgte in deutscher Sprache
• Die Referenzen haben die Erbringung von Dienstleistungen in Verbindung mit Lizenzverkäufen oder Wartung im cobra CRM Umfeld zum Gegenstand und weisen jeweils ein Volumen von mindestens 30 Personentagen auf.
b) Referenz über den Verkauf, die Einführung sowie die Inbetriebnahme von Zusatzprodukten
Mindestens eine (1) mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Referenzleistung.
Da ein Nachweis für alle drei Produkte erfolgen muss, können auch mehrere Referenzen eingereicht werden. Sollten mehrere Referenzen eingereicht werden, so ist der Referenzvordruck auf Basis der Anzahl der eingereichten Referenzen durch den Bieter zu vervielfältigen.
Mit den eingereichten Referenzen zu den Zusatzprodukten muss der Bieter Erfahrungen über alle aufgeführten Zusatzprodukte vorweisen (Mindestanforderung).
Eine Leistung ist mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
• Der Ausführungsbeginn der Referenzleistung nicht in der Zukunft bzw. deren Abschluss nicht vor dem Kalenderjahr 2019 liegt.
• Die Referenzleistung erfolgte in deutscher Sprache
• Eines oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Zusatzprodukte im Rahmen der Referenzleistung verkauft, gepflegt, gewartet bzw. eingeführt wurde:
o Edit Manager
o Kürschner Info System
o Mobile CRM
zu 3.:
Zertifizierter Solution Partner von cobra - computer's brainware GmbH (offizielle "Partnerstufe" durch den cobra Hersteller)
Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Leistungserbringung alle Anforderungen zu erfüllen, die gemäß Vertragsbedingungen an ein Informationssicherheitsmanagement gestellt sind. (Vgl. Besondere Vertragsbedingungen ISMS)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben (s. Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleihe in den Vergabeunterlagen).
3. Angaben im Gewerbezentralregister:
Dem Bieter / der Bietergemeinschaft ist bekannt, dass der Auftraggeber nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro brutto für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung bei dem Bundesamt für Justiz anfordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.