81282385-Kommunikationskampagne im Rahmen der #ichwillfair Verbrauchersensibilisierung Referenznummer der Bekanntmachung: 81282385
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81282385-Kommunikationskampagne im Rahmen der #ichwillfair Verbrauchersensibilisierung
Das SV Programm Nachhaltige Agrarlieferketten und Standards (nach außen "Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten" (im Folgenden auch kurz: INA)) der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH berät das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) in Fragen der Nachhaltigkeit entlang globaler Agrarlieferketten, wie Kaffee, Kakao, Palmöl, Kautschuk, Banane, Baumwolle und Orangensaft. Die Initiative legt in ihrer strategischen und fachlich-inhaltlichen Unterstützung des Referats 122 im BMZ seinen besonderen Schwerpunkt auf Menschenrechte und ökologische Nachhaltigkeit. Die erfolgreiche Umsetzung nachhaltiger Lieferketten erfordert darüber hinaus einen koordinierten strategischen Ansatz der relevanten Akteure aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Staat.
Die Arbeit der Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten wird von diversen kommunikativen Maßnahmen begleitet. Schwerpunkte der Kommunikation sind die Themen Walderhalt und Klimaschutz, faire (existenzsichernde) Löhne und Einkommen, Kinderarbeit und Gendergerechtigkeit - im Kontext globaler Agrarlieferketten. Das Kommunikationsteam der INA hat unter anderem die Aufgabe, das BMZ zum Thema "Nachhaltige Argarlieferketten" kommunikativ zu unterstützen. Grundlage der Kommunikation sind die Sustainable Development Goals (SDG) der Agenda 2030. Für die Arbeit der INA spielen vor allem SDG 1 (keine Armut), 2 (kein Hunger), 8 (menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), 12 (nachhaltiger Konsum und Produktion) und 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) eine zentrale Rolle.
Die INA möchte erreichen, dass die Notwendigkeit von nachhaltigen Agrarlieferketten auf die Agenden von Politik, Zivilgesellschaft und Verbraucher*innen in den Konsumländern von Agrarrohstoffen gelangt, um langfristig ein Umdenken zu erzielen. In diesem Zusammenhang entwickelt die INA Maßnahmen, welche die öffentliche Diskussion zu Herausforderungen in globalen Agrarlieferketten steigert. Die zu entwickelnden Kampagnen sollen vor allem sensibilisieren, Awareness schaffen und zur Meinungsbildung beitragen. Neben der Kenntnis über soziale und ökologische Herausforderungen soll Verbraucher*innen Handlungsoptionen an die Hand gegeben werden.
Die Kommunikation der INA an Verbraucher*innen läuft unter #ichwillfair. Bereits 2020 wurde damit begonnen, das kommunikative Dach #ichwillfair zu entwickeln. Unter #ichwillfair wird sowohl auf den eigenen Kanälen der INA als auch über Paid Maßnahmen wie Influencer*innen-Kooperationen kommuniziert. Mit der Marke #ichwillfair etablieren wir einen neutralen Anlaufpunkt für alle Informationen rund um fairen und nachhaltigen Konsum von Agrarprodukten und treten dafür in den Austausch mit unserer Community. #ichwillfair verkörpert dabei eine Haltung für nachhaltige Anbauregionen, Fairen Handel und mehr globale Gerechtigkeit und zeigt die Verbindung auf zwischen dem eigenen Konsum alltäglicher Produkte wie Kaffee, Kakao oder Banane und den Lebensverhältnissen von Produzent*innen sowie den Umweltbedingungen in den Anbaugebieten.
Neben dem medialen "Grundrauschen" auf den eigenen Kanälen von #ichwillfair (Instagram @ichwillfair, Podcast "Vom Feld ins Regal", Blog www.ichwillfair.de) sollen weitere Kommunikationsmaßnahmen unter einem gemeinsamen anlassbezogenen Dach als Kampagnen umgesetzt werden.
53113 Bonn
Das SV Programm Nachhaltige Agrarlieferketten und Standards (nach außen "Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten" (im Folgenden auch kurz: INA)) der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH berät das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) in Fragen der Nachhaltigkeit entlang globaler Agrarlieferketten, wie Kaffee, Kakao, Palmöl, Kautschuk, Banane, Baumwolle und Orangensaft. Die Initiative legt in ihrer strategischen und fachlich-inhaltlichen Unterstützung des Referats 122 im BMZ seinen besonderen Schwerpunkt auf Menschenrechte und ökologische Nachhaltigkeit. Die erfolgreiche Umsetzung nachhaltiger Lieferketten erfordert darüber hinaus einen koordinierten strategischen Ansatz der relevanten Akteure aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Staat.
Die Arbeit der Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten wird von diversen kommunikativen Maßnahmen begleitet. Schwerpunkte der Kommunikation sind die Themen Walderhalt und Klimaschutz, faire (existenzsichernde) Löhne und Einkommen, Kinderarbeit und Gendergerechtigkeit - im Kontext globaler Agrarlieferketten. Das Kommunikationsteam der INA hat unter anderem die Aufgabe, das BMZ zum Thema "Nachhaltige Argarlieferketten" kommunikativ zu unterstützen. Grundlage der Kommunikation sind die Sustainable Development Goals (SDG) der Agenda 2030. Für die Arbeit der INA spielen vor allem SDG 1 (keine Armut), 2 (kein Hunger), 8 (menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), 12 (nachhaltiger Konsum und Produktion) und 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) eine zentrale Rolle.
Die INA möchte erreichen, dass die Notwendigkeit von nachhaltigen Agrarlieferketten auf die Agenden von Politik, Zivilgesellschaft und Verbraucher*innen in den Konsumländern von Agrarrohstoffen gelangt, um langfristig ein Umdenken zu erzielen. In diesem Zusammenhang entwickelt die INA Maßnahmen, welche die öffentliche Diskussion zu Herausforderungen in globalen Agrarlieferketten steigert. Die zu entwickelnden Kampagnen sollen vor allem sensibilisieren, Awareness schaffen und zur Meinungsbildung beitragen. Neben der Kenntnis über soziale und ökologische Herausforderungen soll Verbraucher*innen Handlungsoptionen an die Hand gegeben werden.
Die Kommunikation der INA an Verbraucher*innen läuft unter #ichwillfair. Bereits 2020 wurde damit begonnen, das kommunikative Dach #ichwillfair zu entwickeln. Unter #ichwillfair wird sowohl auf den eigenen Kanälen der INA als auch über Paid Maßnahmen wie Influencer*innen-Kooperationen kommuniziert. Mit der Marke #ichwillfair etablieren wir einen neutralen Anlaufpunkt für alle Informationen rund um fairen und nachhaltigen Konsum von Agrarprodukten und treten dafür in den Austausch mit unserer Community. #ichwillfair verkörpert dabei eine Haltung für nachhaltige Anbauregionen, Fairen Handel und mehr globale Gerechtigkeit und zeigt die Verbindung auf zwischen dem eigenen Konsum alltäglicher Produkte wie Kaffee, Kakao oder Banane und den Lebensverhältnissen von Produzent*innen sowie den Umweltbedingungen in den Anbaugebieten.
Neben dem medialen "Grundrauschen" auf den eigenen Kanälen von #ichwillfair (Instagram @ichwillfair, Podcast "Vom Feld ins Regal", Blog www.ichwillfair.de) sollen weitere Kommunikationsmaßnahmen unter einem gemeinsamen anlassbezogenen Dach als Kampagnen umgesetzt werden. Konkret sollen während der Vertragslaufzeit mindestens drei Kommunikationsanlässe genutzt werden.
Der AN ist verantwortlich für die Erbringung folgender Arbeitspakete:
- Der AN führt ein Kick-off durch und bereitet die regelmäßigen Updates an die AG vor und nach. Der AN liefert eine Zwischenevaluation und einen Abschlussbericht in Form einer Präsentation. Dabei gibt der AN der AG Empfehlungen für weitere Kommunikationsmaßnahmen und stellt Learnings aus vergangenen Maßnahmen nachvollziehbar dar.
- Der AN berät die AG auf der von der AG vorgelegten Grundlage strategisch und erarbeitet ein Kommunikationskonzept. Darin baut der AN auf den Erfolgskennzahlen der Ergebnisse aus dem letzten Jahr auf. Der AN konzipiert mindestens drei Kampagnenflights.
- Der AN schlägt der AG einen detaillierten Projektplan vor, der während der Projektlaufzeit vom AN laufend aktualisiert wird. Der AN entwickelt einen Maßnahmenplan für mindestens drei anlassbezogene Kommunikationskampagnen und setzt die dafür vereinbarten Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Subdienstleistern um.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: [Betrag gelöscht] EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 5 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikationskampagnen, Social Media Kampagne, Content Creation und mindestens 3 Referenzprojekte in Deutschland in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YZNL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.