Rahmenvereinbarung zur "Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit außerhalb der telefonischen Kernzeiten der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen" Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2021_024
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 056-147048)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur "Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit außerhalb der telefonischen Kernzeiten der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen"
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen (Auftraggeberin) außerhalb ihrer telefonischen Kernzeiten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
NUTS-Code: DE7
Durch die Tätigkeit der Contact Center ergeben sich insgesamt folgende Kernzeiten der
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen:
Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
(außer an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24.12. und 31.12.).
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit der Auftraggeberin außerhalb ihrer telefonischen Kernzeiten, und die Klärung von einfachen Fragen und Sachverhalten sowie die Erteilung allgemeiner Auskünfte durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer gegenüber Anrufenden (Details siehe Punkt 2.1.4 der Leistungsbeschreibung) außerhalb der Kernzeiten.
Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer übernimmt insoweit eine Hilfsfunktion zur Erfüllung der Aufgaben der Auftraggeberin nach § 80 SGB X und hat die daraus resultierenden Datenschutzbestimmungen vollumfänglich zu erfüllen (Anlage 09 der Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen 09a, 09b, 09c, 09d, 09e und 09f).
Durch die Tätigkeit der Contact Center ergeben sich insgesamt folgende Kernzeiten der
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen:
Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
(außer an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24.12. und 31.12.).
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit der Auftraggeberin außerhalb ihrer telefonischen Kernzeiten, und die Klärung von allgemeinen Fragen sowie die Erteilung allgemeiner Auskünfte durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer gegenüber Anrufenden (Details siehe Punkt 2.1.4 der Anlage 01) außerhalb der Kernzeiten.
Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer übernimmt insoweit eine Hilfsfunktion zur Erfüllung der Aufgaben der Auftraggeberin nach § 80 SGB X und hat die daraus resultierenden Datenschutzbestimmungen vollumfänglich zu erfüllen (Anlage 09 der Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen 09a, 09b, 09c, 09d, 09e und 09f).