22FEA558155 Druck, Bindung und Distribution Buchfahrplan für Winter 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA58155
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
22FEA558155 Druck, Bindung und Distribution Buchfahrplan für Winter 2022
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die zum Winterfahrplanwechsel erscheinende Informationsbroschüre die für den sicheren Bahnbetrieb notwendig ist für den Winterfahrplan 2022. Diese Informationsbroschüren, als sogenannter Buchfahrplan bezeichnet, muss zu einem fixen Termin an unterschiedlichen Standorten vorliegen, damit die Züge betrieben werden dürfen. Liegen diese nicht vor, bleiben die Züge stehen.
Diese Informationsbroschüren werden für 7 Regionen hergestellt und nach zur Verfügung gestellten Adressverteilern per Paket, Briefpost oder Palette auf die nachfragenden Stellen des DB-Konzerns verteilt. Für die Paketverteilung ist DHL als Dienstleister vorgegeben.
Die Informationsbroschüren werden sowohl in Wire-O/Spiralbindung als auch in PUR-Klebebindung produziert mit 1/1-farbigen Seiten (Vorder- und Rückseite einfarbig schwarz mit Text und Grafiken).
Die Bewerbungsbedingungen zu der Vergabe und ergänzende Informationen (wie Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, Ausfüllhilfe, Bietereigenerklärung und Vertraulichkeitserklärung etc.) stehen jedem als Download zur Verfügung (siehe hierzu Ziffer I.3) der Veröffentlichung).
Die Bewerbungsbedingungen zu der Vergabe und ergänzende Informationen (wie Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, Ausfüllhilfe, Bietereigenerklärung und Vertraulichkeitserklärung etc.) stehen jedem als Download zur Verfügung unter: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
es muss sich mindestens ein geeigneter Anbieter bewerben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es sind von Ihnen die Teilnahmekriterien in der Excel-Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) zu erfüllen. Dafür ist die Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ von Ihnen vollständig auszufüllen und sämtliche erforderlichen Anlagen sind beizulegen. Eine Veränderung oder Nichtverwenden der „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ sowie die Abgabe falscher Angaben kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Weiterhin sind verschiedene Erklärungen abzugeben. Auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn finden Sie hierzu Vordrucke (z.B. für Bietereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung etc.), die mit Bezug zur Vergabe 22FEA58155 dort hinterlegt und als Download zur Verfügung gestellt werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe hierzu alle Angaben unter III.1.1).
Wer sich bewerben will (einen Teilnahmeantrag abgeben möchte), muss sich rechtzeitig bei der Bieterplattform des Auftraggebers registrieren lassen. Wir empfehlen dies mindestens 10 Tage vorm Einreichen bzw. Hochladen der Dateien und tatsächlicher Teilnahme an der Vergabe bzw. Abgabe des Teilnahmeantrags zu der Vergabe zu tun.
Es sind von Ihnen die Teilnahmekriterien in der Excel-Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) zu erfüllen. Dafür ist die Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ von Ihnen vollständig auszufüllen und sämtliche erforderlichen Anlagen sind beizulegen. Eine Veränderung oder Nichtverwenden der „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ sowie die Abgabe falscher Angaben kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Eigenproduktion Druck, Falzen, Bindung (Wire-O/Spiralbindung und PUR-Klebebindung). Bei Zukauf von Produktionsleistungen Bekanntgabe des Subunternehmens.
Schematischer Durchlaufplan der Informationsbroschüren vom Dateneingang bis zum Versand, dargestellt mit Kapazitäten Vorstufe, Druck, WV und Versand (Brief/Paket).
Sicherstellung Weiterverarbeitung ausschließlich fehlerfreier Druckbogen durch z.B. Schimmelbogenkontrolle in und optischer Mustervergleich in Anleger Wire-O/Spiralbinder und Klebemaschine.
Bitte nennen Sie Ihren Maschinenpark, siehe Dokument Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag, Blatt Maschinenpark.
Wer sich bewerben will (einen Teilnahmeantrag abgeben möchte), muss sich rechtzeitig bei der Bieterplattform des Auftraggebers registrieren lassen. Wir empfehlen dies mindestens 10 Tage vorm Einreichen bzw. Hochladen der Dateien und tatsächlicher Teilnahme an der Vergabe bzw. Abgabe des Teilnahmeantrags zu der Vergabe zu tun.
Es sind zwingend die auf dem Bieterportal vorliegenden Muster (zur Bietereigenerklärung, Vertraulichkeit und die Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag, der Vertrag und Anlagen und weitere dort hinterlegte Vorlagen und Muster) zu verwenden. Eine Verwendung anderer Muster oder die Änderung der Muster kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese können zum Ausschluss führen.
Eine bestimmte Rechtsform ist nicht gefordert, jedoch gilt – sofern Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben wollen – folgende Anforderung:
Die Beteiligten einer Bietergemeinschaft müssen eine Erklärung über eine gesamtschuldnerische Haftung abgeben und einen Bevollmächtigten nennen, der allein berechtigt ist Erklärungen abzugeben und anzunehmen bzw. Handlungen vor- und entgegen zu nehmen.
Bei Bietergemeinschaften sind alle Mitglieder zur Kenntnis zu geben. Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die jeweiligen Mitglieder sind nachzuweisen. Es dürfen keine Ausschlussgründe im Sinne §§ 123 f GWB vorliegen. Ansonsten kann dies zum Ausschluss der gesamten Gemeinschaft führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, inkl. aller erforderlichen Anlagen, auf dem Bieterportal http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Eine Zusendung per E-Mail ist ausgeschlossen. Eine Angebotsabgabe zu diesem Termin ist unzulässig. Für die Teilnahmeanträge ist zwingend die Exceltabelle (Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“) des Auftraggebers auszufüllen, anderenfalls finden die Teilnahmeanträge keine Berücksichtigung. Der Auftraggeber stellt diese Exceltabelle auf dessen Bieterportal http://www.deutschebahn.com/bieterportal jedem Bewerber zum Download zur Verfügung. Es ist nicht ausreichend auf dem Bieterportal nur Dateien zu hinterlegen.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend bis zum Ende einer Buchung durchzuführen, sofern man sich an der Vergabe beteiligen will.
Der Bewerber hat, durch Ankreuzen im Teilnahmeantrag (Datei „Ausfüllhilfe zum
In Einzelfällen wird der Auftraggeber zur Feststellung des wirtschaftlicheren Vertrages einen nachgelagerten Wettbewerb zwischen den Rahmenvertragspartnern durchführen.
Die auf dem Bieterportal http://www.deutschebahn.com/bieterportal veröffentlichten Anlagen sind wie folgt strukturiert:
— Anlagen mit der Kennung „A“ sind bereits für den Teilnahmewettbewerb relevant,
— Anlagen mit der Kennung „B“ sind erst für die Angebotsabgabe relevant,
— Anlagen ohne Kennung „A“ oder „B“ sind allgemeingültig und für beide Phasen relevant (Teilnahmewettbewerbs- und Angebotsphase).
Information zum finalen Verhandlungsprozess:
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Der Auftraggeber beabsichtigt hierzu, das Verhandlungsverfahren in Form eines strukturierten und abgestuften Verhandlungsprozesses durchzuführen. Dieser Verhandlungsprozess besteht aus einer oder mehreren aufeinander folgenden Verhandlungsphasen. Eine Verhandlungsphase besteht wiederum aus einer oder mehreren Verhandlungsrunden. Im Rahmen der finalen Verhandlungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber nur noch über kaufmännische Bedingungen, wie insbesondere den Preis zu verhandeln. Der Auftraggeber behält sich hierbei vor, Verhandlungsmethoden wie zum Beispiel sog. „holländische“ oder „englische“ Beschaffungsauktionen einzusetzen. Hierbei kann der Auftraggeber den Bietern gleichzeitig oder auch nacheinander Zielpreise vorgeben. Der Auftraggeber behält sich auch vor, in diesem Zusammenhang einem Bieter ein „Erstangebotsrecht“ einzuräumen. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Zuschlag auch ohne jegliche bzw. jede weitere Verhandlung zu erteilen.
Die Verhandlungen erfolgen entweder als Präsenzveranstaltung, per Telefon oder auch unter Einsatz elektronischer Mittel (virtuell). Für die Entscheidungen über eine Angebotsabgabe in den finalen Verhandlungsphasen erhalten die Bieter jeweils eine Zeitvorgabe, die zwischen wenigen Minuten und einigen Tagen variieren kann. Der Auftraggeber wird für die Durchführung des finalen Verhandlungsprozesses im Vorfeld zur weiteren Konkretisierung geeignete Regeln festlegen und diese rechtzeitig allen verbliebenen Bietern kommunizieren. Siehe auch hierzu Basiskommunikationspapier auf dem Bieterportal.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.