20FEI49395 / ABS Hanau-Gelnhausen: Neubau ESTW-A Wirtheim Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49395
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
20FEI49395 / ABS Hanau-Gelnhausen: Neubau ESTW-A Wirtheim
ABS Hanau-Gelnhausen: ESTW-A Wirtheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
20FEI49395 / ABS Hanau-Gelnhausen: Neubau ESTW-A Wirtheim
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.thalesgroup.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§38 SektVO Abs. (6)
"Der AG ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichungen 3. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder 4. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ditzingen
ABS Hanau-Gelnhausen: ESTW-A Wirtheim
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
ABS Hanau-Gelnhausen, inklusive ESTW Gelnhausen: ESTW Wirtheim
Das Aufstellen der neuen Signale sollte in einer dafür vorgesehenen Sperrpause erfolgen. Die Materialisierung der Signale war auf diese Sperrpause ausgelegt. Einige Fundamente konnten allerdings nicht zu dieser Sperrpause realisiert werden, so dass sieben gelieferte Signale nicht gestellt werden konnten. Da alle Signale vorab an einem Lagerplatz, der für die Signalstellung mit Hubschrauber geeignet war, abgelegt wurden, müssen die Signale, welche nicht gestellt werden konnten, an einen anderen Lagerplatz verbracht werden, da der Hubschrauberlagerplatz nicht längerfristig verfügbar ist. Aus Gewährleistungsgründen ist ein Auftragnehmer Wechsel nicht möglich