20FEI49395 / ABS Hanau-Gelnhausen: Neubau ESTW-A Wirtheim Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49395
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
20FEI49395 / ABS Hanau-Gelnhausen: Neubau ESTW-A Wirtheim
ABS Hanau-Gelnhausen: ESTW-A Wirtheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
20FEI49395 / ABS Hanau-Gelnhausen: Neubau ESTW-A Wirtheim
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.thalesgroup.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§38 SektVO Abs. (6)
"Der AG ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichungen 3. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder 4. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ditzingen
ABS Hanau-Gelnhausen: ESTW-A Wirtheim
Aushub zum Einbau der tiefen Kabelschächte am ESTW Wirtheim
Beauftragt ist die Herstellung der ESTW Modulgebäude Gelnhausen, Langenselbold und Wirtheim inkl. der jeweiligen Kabelkeller und Kabelschächte an Fa. Thales. Die Tiefbauarbeiten und der notwendige Baugrubenaushub sind nicht im Auftrag von Thales enthalten. Aufgrund des gewählten Bauverfahrens muss der Aushub für die Kabelschächte unmittelbar nach der Herstellung des Kabelkellers (im Auftrag Thales) erfolgen. Somit ist Thales sowieso vor Ort tätig und befähigt diese Leistung ohne Verzögerungen im weiteren Bauablauf zu erbringen. Ferner lehnt der Tiefbauer die Erbringung der Aushubleistung neben der Weißen Wanne aus Gewährleistungsgründen ab