Stadtbus Kronberg i.Ts. Referenznummer der Bekanntmachung: 4374
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronberg im Taunus
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kronberg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtbus Kronberg i.Ts.
Die Leistungen umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Kronberg im Taunus.
Linie 71 (Waldschwimmbad*) Schülerwiesen – Rosenhof – Kronberg Bahnhof – Altkönig-Stift
Linie 72 (Waldschwimmbad*) Schülerwiesen – Rosenhof – Kronberg Bahnhof – Oberhöchstadt Süd
Linie 73 Oberhöchstadt Altkönig-Stift – Kronberg Bahnhof – Roter Hang
* = Anfahrt nur während der Badesaison
Stadt Kronberg i. Ts.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 3 Fahrzeugen und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 154.287 Nkm (Nutzwagenkilometern) p.a. sowie gerundeten 10.215 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Es steht dem Bieter frei, entweder Fahrzeuge des Typs „Minibus“ oder Fahrzeuge des Typs „Midibus“ anzubieten. Alle Fahrzeuge einschließlich Ersatzfahrzeugen müssen dem gleichen Typ entsprechen. In der Angebotswertung werden Fahrzeuge des Typs „Midibus“ besser bewertet als Fahrzeuge des Typs „Minibus“.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1x1 Jahr bis zum 11.12.2027, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2028. Die mögliche Ausübung des Optionsrechtes durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich spätestens bis zum 30.06.2026 eingehend beim Auftragnehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
- Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
- Verpflichtungserklärungen nach § 8 HVTG (Tariftreueerklärung) für Bieter sowie deren Nachunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 22.01.2022
- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 22.01.2022
- Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise -Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/ Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG, diese werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben. Den Bietern steht es frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen jeweils geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
- Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. Hierzu Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leiten-der Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Für den Fall einer Eignungsleihe: Anforderungen sieher Ziffer 8.4 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen"
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Vergabeunterlagen, „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“
- Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte
Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Vergabeunterlagen, Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).