Ersatzteile für Atemschutz- und Messgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 37-2022-00015
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzteile für Atemschutz- und Messgeräte
4-jährige Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ersatzteilen für Atemschutz- und Messgeräte der Firma Dräger Safety AG & Co. KGaA. Jedes Los stellt eine eigenständige Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen dar.
Pressluftatmer und Ersatzteile
Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion, 37.Z42.1, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
4-jährige Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Pressluftatmern und Ersatzteilen
Vollmasken und Ersatzteile
Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion, 37.Z42.1, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
4-jährige Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Vollmasken und Ersatzteilen
Lungenautomaten und Ersatzteile
Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion, 37.Z42.1, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
4-jährige Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lungenautomaten und Ersatzteilen
Messgeräte und Ersatzteile
Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion, 37.Z42.1, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
4-jährige Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Messgeräten und Ersatzteilen
Spezialwerkzeug und Verbrauchsmaterial
Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion, 37.Z42.1, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
4-jährige Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Spezialwerkzeug und Verbrauchsmaterial
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Prüfung der Bietereignung sind je Los zwei Kundenreferenzen anzugeben. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein und müssen mindestens ein Auftragsvolumen von
• 70.000,00 € Euro (Los 1)
• 20.000,00 € Euro (Los 2)
• 30.000,00 € Euro (Los 3, Los 4)
• 2.000,00 € Euro)
innerhalb eines Jahres haben sowie sich auf die Lieferung von
• Ersatzteilen für Atemschutzgeräte und/oder Messtechnik (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4)
• Spezialwerkzeug für Industrie oder Feuerwehr (Los 5)
beziehen
Der Bieter sollte über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 verfügen. Dies ist durch ein entsprechendes Zertifikat nachzuweisen. Kann kein Zertifikat nachgewiesen werden, so sind durch den Bieter mit einer Eigenerklärung die getroffenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben. Die Eigenerklärung muss folgende Punkte enthalten:
• Qualitätspolitik
• Prozessbeschreibung (Dokumentation von Arbeits- und Materialflüssen)
• Klar abgesteckte Zuständigkeiten, die in allen Unternehmensschichten veröffentlicht und bekannt sind
• Produktrückverfolgbarkeit
• Qualitätskontrollsystem
• Kontinuierliche Mitarbeiterschulungen und Wissensmanagement
• Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).