Neubau Containeranlage für 8 Klassen Referenznummer der Bekanntmachung: HEUSSEN-2022-0005
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mkk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Containeranlage für 8 Klassen
Lieferung und Errichtung einer zweigeschossigen 8-Klassen Schulcontaineranlage als Interimlösung
Kopernikusschule
Konrad-Adenauer-Ring 25
63579 Freigericht-Somborn
Das provisorische Schulgebäude ist als 2-stöckige, neuwertige 8 Klassen-Containeranlage (Module) zu liefern, zu errichten und für eine Standzeit von ca. 5 Jahren vorzusehen.
Der Zeitraum der mietweisen Überlassung kann nach Ablauf der Mietzeit von vorgesehenen fünf Jahren um maximal insgesamt 24 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage von Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar wird die Errichtung von Containeranlagen für den Schul- oder KiTabetrieb angesehen
Vorlage von zwei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren (März 2019 bis heute)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind Referenzen vergleichbarer Leistungen vorzulegen und des Weiteren folgende Unterlagen:
- 633 Angebotsschreiben
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis
- 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)