7200072505 - Rahmenvereinbarung IT-Standardausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 7200072505
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
7200072505 - Rahmenvereinbarung IT-Standardausstattung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von IT-Standardausstattung zugunsten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als Bedarfsträgerin und die Erbringung von angrenzenden Dienstleistungen.
00000 Standorte der GIZ in Deutschland, Endanwender*innen oder DPU (Incoterms 2020), FCA (Incoterms 2020) Bestimmungsort Deutschland Abrufe aus der Rahmenvereinbarung und damit einhergehende Lieferungen können für alle innerdeutschen und weltweiten Standorte der GIZ erfolgen.
Die Lieferungen erfolgen nach Wahl der GIZ i.d.R. innerhalb Deutschlands an
- Hauptstandorte der GIZ bei Endanwender*innen oder
- DPU (Incoterms 2020) an zentrale Stellen, oder
- FCA (Incoterms 2020) Bestimmungsort Deutschland für den weltweiten Weiterversand.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvereinbarung zur Lieferung von IT-Standardausstattung nebst der Erbringung angrenzender Dienstleistungen. Die GIZ beabsichtigt, auf Grundlage des zu schließenden Vertrages die Beschaffung von Hardware aus folgenden Produktklassen: Notebooks, Detachables, Monitore sowie Zubehör als Ergänzung der vorhergehenden Geräte für den In- und Auslandseinsatz.
Die Beschaffungen der Hardware gehen mit zu erbringenden Dienstleistungen an innerdeutschen Standorten der GIZ und zum Teil beim Lieferanten einher.
Nach der zweijährigen Grundlaufzeit der abzuschließenden Rahmenvereinbarung bestehen drei (3) Verlängerungsoptionen um jeweils sechs (6) Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Allgemeine Unternehmensinformationen (z.B. Rechtsform, Gründungsjahr, Konzernzugehörigkeit, Mitarbeiteranzahl, falls zutreffend Erklärung Bietergemeinschaft, etc.)
- Handelsregisterauszug des Unternehmens (nicht älter als sechs (6) Monate.
- Erklärung dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
- Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
- Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
- Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und - sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig - im Handelsregister eingetragen ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
- Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
- Zusätzlich ist Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Eignung zu bestätigen, dass keine weiteren Ausschlussgründe gemäß § 123 und §124 GWB sowie § 19 MiLOG vorliegen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Eignungskriterium = Mindestumsatz 8 Mio. EUR pro Jahr).
- Bankauskunft, die die finanzielle Solidität der Firma belegt (zum Zeitpunkt des Eingangs des Angebots nicht älter als 3 Monate).
- Erklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen vorliegt bzw. dass eine solche Versicherung spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlages abgeschlossen wird.
Mindestdeckungssummen (im Falle einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft je Mitglied):
* Personenschäden EUR 5.000.000,-
* Sachschäden EUR 5.000.000,-
* Produktvermögensschäden EUR 2.000.000,-
*Allgemeine Vermögensschäden EUR 2.000.000,-.
Die geforderten Mindeststandards und -summen sind bereits oben unter den jeweiligen Eignungskriterien ausführlich beschrieben.
- Darstellung von mindestens drei (3) Referenzprojekten, welche Erfahrung das Unternehmen in der Erbringung von Vor-Ort Services hat (nur Projekte der letzten 3 Jahre). Der Kunde muss gemessen an der Anzahl der Mitarbeitenden vergleichbar sein mit dem Auftraggeber (mind. 15.000 Mitarbeiter*innen).
Mindestangaben zu den Projekten sind:
*Kunde (Unternehmen und Ansprechpartner*innen mit Kontaktdaten)
* Anzahl Mitarbeiter*innen beim Kunden
* Anzahl IT-Arbeitsplätze im Service durch das anbietende Unternehmen
* Art und Umfang der Leistungen welche das anbietende Unternehmen vertraglich erbringt
* Leistungsübergabe / -schnittstellen zum Kunden / zu Dritten
* Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Vor-Ort Personals
* Aufgabenverteilung Vor-Ort und Remote Tätigkeiten
- Angabe von Referenzprojekten, bei wie vielen Kunden (mindestens drei (3) derzeit Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Hardware (Notebooks in verschiedenen Geräteklassen), Monitoren und weiterem Zubehör) bestehen, die ein jährliches Auftragsvolumen mit diesem Kunden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr haben mit kurzer Referenzbeschreibung, die folgende Angaben enthält:
*Kunde (Unternehmen und Ansprechpartner*in mit Kontaktdaten)
*Laufzeit des Vertrags
*Jährliches Auftragsvolumen bei diesem Kunden
*Geräteklassen, die dieser Kunde vertraglich vereinbart hat
*Anzahl der gelieferten Notebooks je Geräteklasse
*Anzahl der gelieferten Monitore.
- Das anbietende Unternehmen muss vom jeweiligen Hersteller der angebotenen Notebooks und Monitore als Fachhändler für die angebotenen Geräte zertifiziert sein. Ein entsprechender Nachweis ist für alle angebotenen Hersteller beizulegen.
- Das anbietende Unternehmen muss über eine Zertifizierung als Microsoft(R) Vertragshändler verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist beizulegen.
- Das anbietende Unternehmen erbringt einen Nachweis (Zertifikat oder Eigenerklärung) über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagement-Systems gem. DIN EN ISO 9001:2015 bei sich und dem Hersteller.
- Das anbietende Unternehmen erbringt einen Nachweis (Zertifikat oder Eigenerklärung) über das Vorhandensein eines Umweltmanagement-Systems gem. DIN EN ISO 14001:2015 oder EMAS bei sich und dem Hersteller.
- Das anbietende Unternehmen erbringt den Nachweis (Policy, Zertifikat o.ä.(Eigenerklärung übergangsweise bis zur Auftragserteilung akzeptiert)), dass bei der Herstellung der zu liefernden Waren sowie bei der Gewinnung der für ihre Herstellung notwendigen Rohstoffe
*keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und Gefängnisarbeit geleistet wird (entsprechend dem ILO Übereinkommen 29 über Zwangs oder Pflichtarbeit, 1930, BGBl. 1956 II S. 641 und dem Übereinkommen 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957, BGBl. 1959 II S. 442)
*keine Kinderarbeit geleistet wird (entsprechend dem ILO Übereinkommen 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999, BGBl. 2001 II S. 1291 und dem Übereinkommen 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, 1976)
Sofern der Auftragnehmer nur Händler der vertragsgegenständlichen Waren ist, verpflichtet er sich, ausschließlich Waren zu liefern, deren Hersteller i.S.v. § 4 Abs. 1 ProduktHaftG die genannten Pflichten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Waren einhält.
- Das anbietende Unternehmen erbringt den Nachweis (Policy, Zertifikat o.ä. (Eigenerklärung übergangsweise bis zur Auftragserteilung akzeptiert)) bezogen auf die in den vertragsgegenstänlichen Waren enthaltenen Rohstoffe Coltan, Zinn, Wolfram und Gold, dass die Hersteller i.S.v. § 4 Abs. 1 ProduktHaftG der vertragsgegenständlichen Waren die Sorgfaltsplichtmaßnahmen im Sinne der in der EU-Verordnung 2017/821/EU und in den OECD-Leitlinien zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten einhalten.
Hierzu gehören insbesondere
*eine Policy zu verantwortungsvoller Rohstoffbeschaffung, die mindestens die oben genannten Anforderungen umfasst sowie darlegt, dass diese Rohstoffanforderungen an die vertragsgegenständlichen Waren den relevanten Zulieferern gegenüber festgelegt worden sind.
*Beschreibung der Maßnahmen zur Ermittlung der relevanten Schmelzen und Raffinerien und Veröffentlichung einer Liste der relevanten Schmelzen und Raffinerien.
*Veröffentlichung der Auditberichte der relevanten Schmelzen/Raffinerien
*Beschwerdemechanismus auf Unternehmens- oder Branchenebene, der die oben beschriebenen Anforderungen umfasst
Sofern der Auftragnehmer nur Händler der vertragsgegenständlichen Waren ist, verpflichtet er sich, ausschließlich Waren zu liefern, deren Hersteller i.S.v. § 4 Abs. 1 ProduktHaftG die genannten Sorgfaltspflichten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Waren einhält.
- Bestätigung, dass das anbietende Unternehmen für Aufträge, die für den Export in Drittländer (Nicht-EU-Länder) bestimmt sind, die Bereitstellung der benötigten Exportdokumente (z.B. Zollrechnungen, Packlisten, Ursprungszeugnisse, Pre-shipment Inspektionen, etc.) gemäß der jeweilig gültigen Fassung der "K und M" der Handelskammer Hamburg gewährleisten kann.
- Bestätigung, dass das anbietende Unternehmen, die zollrechtliche Ausfuhranmeldung als direkter Vertreter des AG elektronisch im Automated Export System (AES) vornehmen kann.
Die geforderten Mindeststandards sind bereits oben unter den jeweiligen Eignungskriterien ausführlich beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragsvolumen:
Das Auftragsvolumen, welche mit dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden kann (Höchstgrenze) entspricht dem unter Ziffer II.1.5) angegebenen geschätzten Gesamtwert.
Kommunikation:
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Vorgehensweise zur Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots:
Die Prüfung und Auswertung der Angebote erfolgt unter den Gesichtspunkten der in den
Wettbewerbsunterlagen genannten Kriterien zur Bietereignung, technischer und kaufmännischer
Kriterien sowie einer Teststellung.
Nach der formalen Prüfung und der Feststellung der Bietereignung werden zur Bewertung folgende
Elemente in zwei Schritten herangezogen:
Zunächst werden die Anforderungen des Fragen- und Kriterienkatalog, das Preisblatt und die vom Bieter angegebenen
Energiekosten für alle zugelassenen Angebote vollständig ausgewertet.
Nach der Auswertung werden Geräte/Komponenten/Artikel der Anbieter, die objektiv eine Chance auf Zuschlagserteilung haben, zur technischen Teststellung angefordert.
Die GIZ behält sich die Abschichtung nachfolgenden Maßgaben vor:
- Zur Teststellung werden zunächst diejenigen drei (3) Bieter aufgefordert, welche nach der Auswertung des Fragen- und Kriterienkatalogs, des Preisblattes und der Energiekosten die drei wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben.
- Nach Durchführung der Teststellung und endgültiger Bewertung dieser drei Angebote prüft die
GIZ, ob einer (oder ggf. mehrere) der verbliebenen Bieter unter Zugrundelegung der Annahme,
dass diese(r) bei der Teststellung die maximal mögliche Punktzahl erzielt/erzielen, noch den
ersten Rang erreichen könnte(n).
- Ist das der Fall, wird eine Teststellung auch mit der angebotenen Hardware dieses Bieters/dieser Bieter durchgeführt.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebots erfolgt in Anlehnung an die gewichtete Richtwertmethode nach UfAB VI1.
Die Formel der gewichteten Richtwertmethode verwendet den Median aller zur Wertung
herangezogenen Leistungspunkte sowie den Median aller zur Wertung herangezogenen Preise als
Referenzwerte mit Kosten 60% und Leistungsfähigkeit 40%. Die bewerteten Angebote werden nach der Größe des Wertes von Z in absteigender Reihenfolge sortiert. Es können auch negative Werte für Z auftreten. Das Angebot mit der mathematisch größten Kennzahl Z erhält als wirtschaftlichstes Angebot den Zuschlag. Sofern die gebildete Kennzahl für die
Leistungs-Preis-Bewertung (Z) verschiedener Angebote absolut identisch ist, erhält das preisgünstigste
Angebot den Zuschlag.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYDLB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.