Neues Feuerwehrhaus Abtsteinach, Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Abtsteinach
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 69518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abtsteinach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neues Feuerwehrhaus Abtsteinach, Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Der Auftrag umfasst Leistungen (Generalplanung) Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI AG 1-5 und 7, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau des Feuerwehrhauses Abtsteinach.
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der Leistungsphasen 1-9 vorgesehen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst Leistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI AG 1-5 und 7, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau des Feuerwehrhauses Abtsteinach.
— Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
— Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen,
— Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen,
— Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen,
— Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
— Anlagengruppe 7 nutzungsspezifische Anlagen
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Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 1-9 vorgesehen.
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Es ist beabsichtigt, die beiden Löschbezirke Ober- und Unter-Abtsteinach an einem Standort zusammenzufassen. Dies erfordert den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses.
Als Standort ist ein günstig gelegenes Grundstück am Ortsausgang von Ober-Abtsteinach vorgesehen. Das Grundstück ist unbebaut und wird derzeit als Wiesenfläche genutzt. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist in Bearbeitung.
In nord-östlicher Richtung grenzt das Grundstück an das bestehende Gewerbegebiet und in nord-westlicher Richtung an die Bebauung eines Discounters an.
Entlang der südlichen Grundstücksgrenze wird die Fläche von der Landesstraße L-535 begrenzt. Die Erschließung erfolgt über die bestehenden Erschließungsstraßen des Gewerbegebiets mit neu zu errichtender Zufahrtsstraße. Die Herrichtung einer Alarmausfahrt direkt auf die Landesstraße wurde vorabgestimmt und eine Genehmigung seitens der zuständigen Fachbehörden in Aussicht gestellt.
Das Gelände ist hanglagig, mit einem parallel zum Grundstück liegenden Höhenunterschied von ca. +0,50 m bis hin zu ca. -2,00 m. An der nördlichen Grenze ergibt sich in östlicher Richtung ein Höhenunterschied von ca. 2,00 m.
Die Versorgung des Grundstücks durch Frischwasser, Strom, Telekommunikation ist gewährleistet. Anschlussmöglichkeiten an den Hauptkanal sind gegeben. Die Abwasserbeseitigung wird jedoch voraussichtlich eine Hebeanlage erfordern.
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Flächen:
Insgesamt ca. 1.100 qm NGF;
ca. 940 qm Nutzungsfläche (NUF);
ca. 50 qm Technikfläche (TF);
Die Fläche des Grundstücks beträgt insgesamt ca. 6.440 qm.
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Projektziele: s. VI.3
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Die Baukosten für die Kostengruppen werden nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt geschätzt:
KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen:
Gesamt 671.000 €;
KG 400 nach Anlagegruppen:
KG 410 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto;
KG 420 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto;
KG 430 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto;
KG 440 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto;
KG 450 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto;
KG 470 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
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Durchführungszeitraum:
Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Auftragserteilung mit der LPH 1 beginnen.
Bauantrag Mitte 2022
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
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1. Personalstruktur:
Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Wichtung 10 v.H.;
≥ 4 Personen, 2 HLS und 2 ELT = 3 Punkte;
3 Pers., 2 HLS und 1 ELT oder 1 HLS und 2 ELT = 2 P.
2 Pers., 1 HLS und 1 ELT = 1 P.
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2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:
Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
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2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
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Wichtung Anzahl der Referenzen:
Wertungskriterium (WK) 1 Büro/Unternehmen 7,5 v.H.;
WK 2 Büro/Unternehmen 7,5 v.H.;
WK 1 Projektleitung HLS 7,5 v.H.;
WK 2 Projektleitung ELT 7,5 v.H.;
WK 1 Bauleitung 7,5 v.H.;
WK 2 Bauleitung 7,5 v.H.;
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Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, von Büro/Unternehmen, Projektleitung und Bauleitung, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte;
= 2 Ref. je WK = 2 P.;
= 1 Ref. je WK = 1 P.;
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2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen:
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Wichtung Qualität der Referenzen:
Wertungskriterium (WK) 1 Büro/Unternehmen 7,5 v.H.;
WK 2 Büro/Unternehmen 7,5 v.H.;
WK 1 Projektleitung HLS 7,5 v.H.;
WK 2 Projektleitung ELT 7,5 v.H.;
WK 1 Bauleitung 7,5 v.H.;
WK 2 Bauleitung 7,5 v.H.;
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Für das Büro/Unternehmen / für Projektleitung / Bauleitung jeweils:
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Wertungskriterium 1:
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Erfahrungen in Planung und Realisierung (Neubau oder Sanierung TA HLS) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an HLS-Anlagen, mindestens [Betrag gelöscht] EUR Baukosten KG 410-430 (brutto) gesamt.
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A.
Gebäude mit
Gebäude für Feuerwachen, Rettungsstationen = 3 Punkte;
Gebäude mit Werkstätte und Fahrzeughalle = 2 P.;
Gebäude mit anderen Nutzungen = 1 P.
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B.
≥ 400.000 € KG 410-430 brutto = 3 Punkte;
≥ 250.000 € und 400.000 € = 2 P.;
≥ 100.000 € und < 250.000 € = 1 P.
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Wertungskriterium 2:
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Erfahrungen in Planung und Realisierung (Neubau oder Sanierung TA ELT) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an ELT-Anlagen, mindestens [Betrag gelöscht] EUR Baukosten KG 440-450 (brutto) gesamt.
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A.
Gebäude für Feuerwachen, Rettungsstationen = 3 Punkte;
Gebäude mit Werkstätte und Fahrzeughalle = 2 P.;
Gebäude mit anderen Nutzungen = 1 P.
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B.
≥ 200.000 € KG 440-450 = 3 Punkte;
≥ 125.000 € und 200.000 € = 2 P.;
≥ 50.000 € und < 125.000 € = 1 P.
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Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 300 Punkte.
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Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
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Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 2,0 Mio. € bei sonstigen Schäden abschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung (PL) und die Bauleitung (BL), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
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Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1
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Die Projektleitung muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Bauleitung muss eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in der LPH 8 nachweisen. Die Referenzprojekte müssen für das Büro die Leistungsphasen 2-3 und 5-8, für die PL die Leistungsphasen 2-3 und 5-6 und für die BL die Leistungsphase 8 umfassen.
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Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt:
- Die Referenzen von Büro/Unternehmen dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2017 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 8 muss spätestens 2022 begonnen haben.
- Die Referenzen der Projektleitung dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2017 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 6 muss spätestens 2022 begonnen haben.
- Die Referenzen der Bauleitung dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 8 nicht vor 2017 begonnen haben.
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Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
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Für das Büro/Unternehmen, für die Projektleitung und für die Bauleitung ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie unter II.2.9 beschrieben –vorzulegen.
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Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1 HLS und 1 ELT betragen.
Berufsbezeichnung „Ingenieur” und/oder „Beratender Ingenieur” und/oder „M.Sc.” und/oder „M.Eng.” und/oder „B.Eng.” oder vergleichbar, Techniker oder Meister. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
- Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierten Projektleiter*in und für die Leistungsphase 8 eine/n Bauleiter*in zu benennen welche gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.
- Projekt- und Planbesprechungen finden in Abtsteinach statt.
- Die Präsenz in Abtsteinach ist in engen Intervallen gemäß den Planungserfordernissen sicherzustellen.
- Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
- Eine Erklärung zur Verpflichtung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.4:
Projektziele Technische Ausrüstung:
A. Projektziele Planung:
- Funktionsbau mit energiesparender Planung und Nutzung alternativer Energien;
- Im Hinblick auf die Energieeffizienz des Gebäudes, möglichst Einplanung einer Warm-/Kaltbereichstrennung;
- Schwarz-Weiß-Bereich-Trennung;
- Klare Alarmwege innerhalb und außerhalb des Gebäudes;
- Lager und Werkstattbereiche in unmittelbarer Nähe der Fahrzeughalle;
- Berücksichtigung von baulichen Erweiterungsmöglichkeiten in allen Bereichen (Fahrzeughalle, Neben- und Sozialräume, Werkstätten u.a.);
- Keine Kreuzung von anrückenden Einsatzkräften und ausrückenden Einsatzfahrzeugen;
- Einplanung eines Übungshofes;
B. Projektziel Wirtschaftlichkeit, Einhalten der Kostenvorgaben; Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten:
Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist neben funktionalen Anforderungen von besonderer Bedeutung.
Ziel der Gebäudeplanung muss es sein, die vorgegebenen Investitionskosten einzuhalten und die Lebenszykluskosten zu minimieren. Dies beinhaltet für die Planungs- und Bauphase die Schaffung optimierter Flächenwerte sowie eine hochqualitative Konstruktions- und Materialwahl. Die Verwendung von ökologisch als nachhaltig bewerteten Materialien wird gewünscht. Die gewählten Konstruktionen und Materialien sollen im Hinblick auf Sanierung und Modernisierung optimiert werden.
Es wird ein möglichst einfaches Gebäudekonzept angestrebt. Beachtet werden sollen in diesem Sinne insbesondere folgende Punkte:
- Langlebigkeit der Bauteile und einfacher Betrieb;
- Energieeffiziente haustechnische Gebäudeausrüstung;
- Einsatz regenerativer Energien und Techniken;
- Bediener- und wartungsfreundliche Installationen;
- Systematische Brandschottung.
C. Projektziel Einhalten der Bestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen des Landes Hessen.
D. Projektziel Einhalten von Terminvorgaben.
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Zu II.2.9:
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, während eines Verhandlungsgesprächs ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
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Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
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Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
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IV.2.6) Bindefrist des Angebots 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (3) GWB
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.