81276465-Aufbau einer Qualitätsinfrastruktur für landwirtschaftliche Produktion Referenznummer der Bekanntmachung: 81276465
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81276465-Aufbau einer Qualitätsinfrastruktur für landwirtschaftliche Produktion
Unterstützung landwirtschaftlicher Produktion und Qualitätssicherung in Somalia
Somalias Nationaler Entwicklungsplan 2020 bis 2024 (National Development Plan, NDP-9) priorisiert neben der Herstellung von Sicherheit und dem Aufbau staatlicher Strukturen die wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung. Für den Umbau hin zu einem resilienten Agrarsektor werden Verbesserung der Produktivität des Bewässerungs- und Regenfeldbaus, Verbesserung von Vermarktung und Verarbeitung sowie Umweltschutz, Stärkung der administrativen und der technischen Kapazitäten der Ministerien und die Stärkung der staatlichen Organe für Regulierung zur Verbesserung der Qualitätssicherung und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als strategische Felder identifiziert. Erste Schritte wurden dazu 2020 gemacht, indem die somalische Behörde für Standards (Somali Bureau of Standards, SOBS) per Gesetz (Standards Act) gegründet wurde. Für die Einrichtung einer Qualitätsaufsichtsbehörde für die Landwirtschaft (Somali Agricultural Regulatory and Inspection Services, SARIS) unter dem Dach des Ministeriums für Landwirtschaft und Bewässerung (Ministry of Agriculture and Irrigation, MoAI) wurde ein erster Parlamentsbeschluss erwirkt. Trotz Benachteiligung bei der wirtschaftlichen Teilhabe übernehmen Frauen zunehmend Verantwortung für die Generierung von Einkommen ihrer Haushalte.
Ackerbau hat in Somalia kaum Tradition. Kenntnisse und Methoden der landwirtschaftlichen Produzent*innen in effizienter Bewirtschaftung und Produktion sowie die Kapazitäten, z.B. hinsichtlich Qualitätssicherung der sich teilweise noch im Aufbau befindlichen relevanten Behörden und Institutionen im Agrarbereich, sind landesweit unzureichend. Damit fehlen die fachlichen Voraussetzungen zur klimaangepassten, wassereffizienten Produktion und Vermarktung qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Produkte (Kernproblem). Das Modulziel des Vorhabens lautet daher: "Die Grundlagen für einen erhöhten Anbau, Absatz und eine verbesserte Regulierung der Erzeugung von ausgewählten, qualitativ hochwertigen Agrarprodukten in Somalia sind gestärkt."
Der ländlichen Bevölkerung, die vor allem in Puntland z.T. verstreut und saisonal nomadisch lebt, fehlt eine landwirtschaftliche Tradition. Sie verfügt daher nur über geringes Wissen zu Anbaupraktiken, Wassermanagement und höherwertigen Produktionssystemen. Entsprechend sind die Ernteerträge meist niedrig bei geringer Qualität. Die Kompetenzen landwirtschaftlicher Produzent*innen zur Anwendung verbesserter Anbaumethoden sind in den ausgewählten Regionen in Somaliland und Puntland unzureichend (Kernproblem), dessen Ursachen im Rahmen des Technische Zusammenarbeit (TZ)-Moduls zu adressieren sind. Der Zugang der ländlichen Produzent*innen zu lokalen Märkten ist kaum entwickelt, Nachernteverluste und unzureichende Qualität der Erzeugnisse mindern die Profitabilität des Anbaus. Die Kompetenzen landwirtschaftlicher Produzent*innen zur Vermarktung ausgewählter Produkte sind nicht entwickelt. Auch dies ist im Rahmen des TZ-Moduls zu bearbeiten. Für die Erhöhung der Produktion und Vermarktung von Gemüse und Früchten fehlt vor allem ein abgestimmter Regulierungsrahmen für die Qualitätssicherung. Die Kapazitäten der somalischen Behörden zur Sicherung von international anerkannter Qualitätsstandards für ausgewählte landwirtschaftliche Produkte genügen bislang nicht diesen Anforderungen. Es fehlt an strukturellen und technischen Voraussetzungen für die Steigerung und die Regulierung der Qualität von pflanzlichen Erzeugnissen und von importierten Betriebsmitteln wie Pflanzenschutzmitteln.
Bei den Mittlern zur Erreichung der Zielgruppen handelt es sich auf institutioneller Ebene um Leitungs- und Fachpersonal der Behörden des Bundesstaats und der Mitgliedsstaaten (Puntland, Somaliland), insbesondere des SOBS und des MoAI (Federal Government of Somalia (FGS)) im Hinblick auf die Entwicklung von Verordnungen und Regulierung für Qualitätsmanagement.
00000 Somalia
Der Auftragnehmer (AN) erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Erreichung der Zielindikatoren, Outputs und Outputindikatoren. Dabei ist der AN für die Umsetzung der Indikatoren 3 und 4 im Zeitraum der Zuschlagserteilung (voraussichtlich 04/2022) bis einschließlich 03/2024 verantwortlich.
Das Modulziel und die Indikatoren dazu lauten:
Die Grundlagen für einen erhöhten Anbau, Absatz und eine verbesserte Regulierung der Erzeugung von ausgewählten, qualitativ hochwertigen Agrarprodukten in Somalia sind gestärkt.
Indikator 1: 50 % der 700 landwirtschaftlichen Produzent*innen, die vom Vorhaben zur Anwendung guter landwirtschaftlicher Praxis (GLP) gefördert wurden, bestätigen (davon 50 % Frauen und 70 % junge Menschen zwischen 15 und 35 Jahren), dass die mengenmäßigen Erträge durchschnittlich um 10 % je Flächeneinheit gestiegen sind.
Basiswert: 0
Zielwert: 350 Produzent*innen, davon 50 % Frauen und 70 % junge Menschen
Indikator 2: Die durchschnittlichen Mengen (in Tonnen) verkaufter ausgewählter landwirtschaftlicher qualitativ hochwertiger Produkte (Gemüse, Obst) sind von 28 Tonnen (25 in Somaliland und 3 in Puntland) um 15 % auf 32,2 Tonnen gestiegen.
Basiswert: 28 Tonnen (25 Tonnen in Somaliland und 3 Tonnen in Puntland)
Zielwert: 32,2 Tonnen
Indikator 3: Ein zwischen der Bundesregierung und einem Mitgliedsstaat abgestimmter Regulierungsrahmen für die Qualitätssicherung ausgewählter landwirtschaftlicher Produkte liegt vor.
Basiswert: 0
Zielwert: 1 Regulierungsrahmen
Indikator 4: 3 Koordinationsgremien zur interministeriellen Abstimmung bei der Umsetzung von Regulierungen zur Qualitätssicherung sind auf Bundes- und auf Mitgliedstaat-Ebene eingerichtet.
Basiswert: 0
Zielwert: 3 Koordinierungsgremien
Der AN ist für die Erreichung des im Folgenden genannten Outputs und Outputindikatoren verantwortlich:
Output 3: Die Kapazität der somalischen Behörden zur Sicherung von Qualitätsstandards für ausgewählte landwirtschaftliche Produkte ist erhöht.
Output 3 zielt auf die Erhöhung Kapazität der somalischen Behörden zur Sicherung von Qualitätsstandards für ausgewählte landwirtschaftliche Produkte. Die Beratung des Somalischen Büro für Standards (SOBS) und des Landwirtschaftsministeriums bei der Entwicklung von Verordnungen und Regulierungssystemen für Qualitätsmanagement, der Aufbau der institutionellen Kapazität und Qualitätsinfrastruktur sowie Koordinierungskapazität versetzt die somalische Regierung in die Lage, eine funktionsfähige Qualitätssicherung für ausgewählte Produkte für die Mitgliedsstaaten zu etablieren.
Outputindikator 3.1: Relevante Ministerien auf Bundes- und Mitgliedstaatsebene haben in einem gemeinsamen Prozess einen interministeriell abgestimmten Entwurf einer Verordnung für Qualitätsstandards ausgewählter Agrarprodukte (Obst, Gemüse) erarbeitet.
Basiswert: 0
Zielwert: 1 Verordnung im Entwurf
Outputindikator 3.2: 1 Labor mit qualifiziertem Fachpersonal zur Prüfung der Qualitätsstandards ausgewählter Agrarprodukte ist auf föderaler Ebene funktionsfähig.
Basiswert: 0
Zielwert: 1 Labor
Der AN ist verantwortlich für die Erbringung folgender Arbeitspakete sowie der zugehörigen Meilensteine:
Arbeitspaket 1: Unterstützende Beratung des SOBS und des Landwirtschaftsministeriums (Somali Agricultural Regulatory and Inspection Services - SARIS)
Ansatzpunkt ist der Aufbau institutioneller Kapazitäten und Qualitätsinfrastruktur des SOBS. Mit den zuständigen Behörden werden die prioritären Produkte identifiziert und angestrebte Qualitätsstandards in Verordnungen festgelegt. Letztere sind nach internationalen Standards zu Lebensmittelsicherheit auszurichten, nach denen Regulierungssysteme für Qualitätsmanagement entwickelt werden. Die Beratung des künftigen landwirtschaftlichen Regulierungs- und Inspektionsservice wird sich an konkreten Bedarfen ausrichten.
Vorläufige Aktivitäten:
- Bestandsaufnahme der vorhandenen Personalkapazitäten von SOBS und SARIS
- Zuständige Behörden, insbesondere SOBS und SARIS, bei der Entwicklung von Verordnungen und Regulierungssystemen für das Qualitätsmanagement ausgewählter landwirtschaftlicher Produkte nach internationalen und regionalen Standards (Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen), Codex Alimentarius, Internationale Pflanzenschutzkonvention (IPPC) beraten
- Unterstützungsbedarfe des künftigen Somalischen landwirtschaftlichen Regulierungs- und Inspektionsdienstes (SARIS) erheben und bei der institutionellen Zusammenarbeit mit SOBS beraten
Arbeitspaket 2: Interministerielle Koordinationsgremien zwischen Bundes- und Mitgliedsstaaten Puntland sowie Somaliland unterstützen
Voraussetzung für den Aufbau einer funktionsfähigen Qualitätssicherung bzw. eines Regulierungssystems ist eine effektive Zusammenarbeit der Sektorministerien auf Bundes- und Gliedstaatenebene sowie zwischen dem SOBS und den Behörden der Gliedstaaten. Dazu werden geeignete Zusammenarbeitsstrukturen mit Beratung des Vorhabens etabliert.
Vorläufige Aktivitäten:
- Beratung der Sektorministerien des Bundes- und des Mitgliedsstaats Puntland sowie Somaliland hinsichtlich der Einführung und Umsetzung von einheitlichen Qualitätsstandards
- Modelle der Zusammenarbeit zwischen SOBS und den entsprechenden Behörden aller Mitgliedstaaten Somalias
Arbeitspaket 3: Aufbau und Inbetriebnahme eines funktionsfähigen Labors zur Prüfung des Qualitätsstandards ausgewählter Agrarprodukte
Institutionelle Kapazitäten und Qualitätsinfrastruktur sollen bei SOBS hinsichtlich der ausgewählten Standards durch Qualifizierung des Personals und der Erstausstattung von Laborausausrüstung aufgebaut werden. Das Fach- und Führungspersonals wird qualifiziert einschließlich der Handhabung der bereitgestellten Laborausstattung.
Vorläufige Aktivitäten:
- Planung für Laboraufbau und -ausstattung unter Berücksichtigung der nationalen Rahmenbedingungen
- Unterstützung bei Installation der Laborausstattung
- Aus- und Fortbildung von Laborangestellten
- Erstellung eines Handbuchs für relevante Prüfungen
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ARGE SUSTAINET GROUP LIMITED
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: NAIROBI
NUTS-Code: KE Kenya
Postleitzahl: 52201
Land: Kenia
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +2[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mogadishu
NUTS-Code: SO Somalia
Land: Somalia
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YZZN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.