ESTW Flörsheim, Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48642
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Flörsheim, Umweltplanung
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis Groß-Gerau:
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Fachbeitrag Artenschutz (inkl. Kartierung)
- Prüfungen nach §34 BNatSchG
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Flörsheim, Umweltplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flörsheim
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis Groß-Gerau:
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Fachbeitrag Artenschutz (inkl. Kartierung)
- Prüfungen nach §34 BNatSchG
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Nachtrag 02: Umweltbaubegleitung (vorläufig zu Baugrundsondierung an BÜ Frankfurt, ggfs. später an weiteren Stellen im Projektgebiet)
Der bisherige AN ist mit der Örtlichkeit und den fachlichen Gegebenheiten vertraut und steht auch bereits im Kontakt mit der UNB Frankfurt. Ein Wechsel des AN würde einen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen.
Die Ausführung der Arbeiten durch einen Dritten würde einen zusätzlichen Abstimmungsaufwand, sowie zusätzlichen Austausch über die Örtlichkeit und die fachlichen Gegebenheiten bedeuten. Dabei würde der Synergieeffekt verloren gehen, dass der bisherige AN sich bereits in der Örtlichkeit auskennt, da er Kartierungsarbeiten für den Projektbereich durchführt. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers erhebliche zeitliche Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.