EU-P 0457-21BV1 Gebäudeautomation, B-002361 Ganzheitliche Betrachtung Halle A, T1 Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0457-21BV1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0457-21BV1 Gebäudeautomation, B-002361 Ganzheitliche Betrachtung Halle A, T1
Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind Teil der Gesamtmaßnahme "B-002361 Ganzheitliche Betrachtung Halle A" im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens.
Die Projektfläche umfasst den Brandbekämpfungsabschnitt 200_E02_BBA01 und befindet sich im Terminal 1 im Bereich der Halle A. Dieser erstreckt sich über Teile der Gebäude 200, 203, 208 und 222 und über die Ebenen 01, 02, und 03 sowie dazugehörige Dachfläche.
Im Zuge neuer Anforderungen und Ertüchtigungsmaßnahmen werden bauliche Veränderungen und zum Teil Nutzungsänderungen realisiert. Hierzu wird auch eine Anpassung der technischen Gebäudeausrüstung erforderlich.
Die Ertüchtigung der Gebäudeautomation erfolgt im Rahmen des Projektes als Erweiterung, Erneuerung der MSR - Schaltanlagen, DDC und Verkabelung für die Halle A der Ebenen 01,02,03 sowie der zugehörigen Dachfläche.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 1. Quartal 2022
Ausführungsende: ca. 3. Quartal 2023
Bei Fraport sind nur GA Automationsstationen mit dem Profil BACnet-Building Controller (B-BC) gemäß EN ISO 16484 zugelassen, die durch die Fraport AG / Fachbereich ZIM–TP1 geprüft und freigegeben (fraportzertifiziert) wurden. Die Konformität der Automationsstationen mit den Fraport-Anforderungen auf Basis des BACnet-Kommunikationsprotokolls ist anhand eines umfassenden Zertifizierungsverfahrens nachgewiesen.
Der Zertifizierungsnachweis kann nur durch den GA-Hersteller erbracht werden. Dieser GA-Hersteller kann direkt anbieten oder Kooperationspartner des Bewerbers sein.
Folgende GA-Hersteller sind nur mit den aktuell bei Fraport getesteten Modulreihen und Firmware Revisionen zugelassen und können angeboten werden:
MBS / SAIA / Sauter / Siemens / Beckhoff
Andere GA-Hersteller können leider nicht berücksichtigt werden.
Erneuerung von 48 MSR - Schaltschränken 2000x600x800mm mit für LZ 43, 45 46 AV und SV versorgt, mit allen Schalt - und Steuereinrichtungen und lokaler Vorortbedieneinrichtung.
GA- Kopfstation bestehend aus 4 Schaltfeldern 2000x600x1000mm als zentrale Steuerstelle der Feuerwehr mit Schnittstelle zur BMA.
Ausgestattet mit Touchpanell und ASI-Safty Controllern zur sicheren Kommunikation.
10 DDC - Controller in BACnet einschließlich der erforderlichen Modulebene mit digitalen und analogen Ein - und Ausgänge.
ASI-Bus - System für Brandschutz - und Entrauchungsklappen bestehend aus 12 Controller und alle Zubehör.
Verlegung von halogenfreien Mantelleitungen und Kabel NHXHX FE 90 in Rohr, auf Kabeltrassen, Steigetrassen und Bügelschellen 3x 1,5mm² bis 4x10mm² 8500m, JE-H(ST) FE90 2x2x0,8mm² bis 10x02x08mm² in Rohr, auf Kabeltrassen, Steigetrassen 2500m.
Verlegung Mantelleitungen und Kabel NYM-J in Rohr, auf Kabeltrassen, Steigetrassen 3x1,5mm² bis 5x 10mm² 7400m, JY(ST)Y 2x2x08mm² bis 10x2x0,8mm² in Rohr, auf Kabeltrassen, Steigetrassen und Bügelschellen 3800m.
Demontage von 22 Bestands-Schaltanlagen und Verlegesysteme 120m Leitungen und Kabel 1800m.
Programmierung und Inbetriebnahme 10 BACnet -DCC Controller einschließlich Dokumentation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0457-21BV1, B-002361 - Ganzheitliche Betrachtung Halle A, T1, Gebäudeautomation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flörsheim
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu
reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf
Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere
Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur
Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden
können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten
nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die
für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen
Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden
nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig,
um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in
§ 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]