Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von einbaufertigen Stahlschwellen (Stahltrogschwellen und Y-Stahlschwellen) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54419
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von einbaufertigen Stahlschwellen (Stahltrogschwellen und Y-Stahlschwellen)
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von einbaufertigen Stahlschwellen (Stahltrogschwellen und Y-Stahlschwellen) inklusive Befestigungsmaterial, verladen und bereitgestellt für den Transport auf Bahnwagen bzw. verladen und geliefert durch Transporte per LKW zur bundesweiten Versorgung der Baustellen der DB Netz AG. Die Lieferung hat geliefert und verzollt (DDP) zu erfolgen.
Stahltrogschwellen Typ ST 82
bundesweit
Stahltrogschwellen der Regelbauart Typ ST 82 inkl. Befestigungsmaterial. An einen Bieter wird eine Festmenge vergeben werden.
2 x 6 MM (01.07.2023- 30.12.2023 und 01.01.2024-30.06.2024)
2 x 6 MM (01.07.2023- 30.12.2023 und 01.01.2024-30.06.2024).
Los 1 wird nur in Verbindung mit Los 5 vergeben. Los 5 ist daher zwingend mit Los 1 anzubieten. Eine separate Beauftragung von Los 1 ist nicht möglich.
Die Mengen richten sich nach dem im Vertragszeitraum anfallenden tatsächlichen Bedarf. Schätz- und Höchstmengen entnehmen Sie bitte der Anlage C
Stahlschwellen mit Fang- und Führungsvorrichtung
bundesweit
Stahlschwellen mit Fang- und Führungsvorrichtung inkl. Befestigungsmaterial.
2 x 6 MM (01.07.2023- 30.12.2023 und 01.01.2024-30.06.2024).
2 x 6 MM (01.07.2023- 30.12.2023 und 01.01.2024-30.06.2024).
Los 2 wird nur in Verbindung mit Los 5 vergeben. Los 5 ist daher zwingend mit Los 2 anzubieten. Eine separate Beauftragung von Los 2 ist nicht möglich.
Die Mengen richten sich nach dem im Vertragszeitraum anfallenden tatsächlichen Bedarf. Schätz- und Höchstmengen entnehmen Sie bitte der Anlage C
Sonderbauart Y-Stahlschwellen
bundesweit
Sonderbauart Y- Stahlschwellen inkl. Befestigungsmaterial.
2 x 6 MM (01.07.2023- 30.12.2023 und 01.01.2024-30.06.2024).
2 x 6 MM (01.07.2023- 30.12.2023 und 01.01.2024-30.06.2024).
Los 3 wird nur in Verbindung mit Los 5 vergeben. Los 5 ist daher zwingend mit Los 3 anzubieten. Eine separate Beauftragung von Los 3 ist nicht möglich.
Die Mengen richten sich nach dem im Vertragszeitraum anfallenden tatsächlichen Bedarf. Schätz- und Höchstmengen entnehmen Sie bitte der Anlage C
Sonderbauart Y-Stahlschwellen mit Fang- und Führungsvorrichtungen
bundesweit
Sonderbauart Y- Stahlschwellen mit Fang- und Führungsvorrichtungen inkl. Befestigungsmaterial.
2 x 6 MM (01.07.2023- 30.12.2023 und 01.01.2024-30.06.2024).
2 x 6 MM (01.07.2023- 30.12.2023 und 01.01.2024-30.06.2024).
Los 4 wird nur in Verbindung mit Los 5 vergeben. Los 4 ist daher zwingend mit Los 5 anzubieten. Eine separate Beauftragung von Los 4 ist nicht möglich.
Die Mengen richten sich nach dem im Vertragszeitraum anfallenden tatsächlichen Bedarf. Schätz- und Höchstmengen entnehmen Sie bitte der Anlage C
LKW Transport
bundesweit
LKW-Transport (mit und ohne Entladung)
2 x 6 MM (01.07.2023- 30.12.2023 und 01.01.2024-30.06.2024).
2 x 6 MM (01.07.2023- 30.12.2023 und 01.01.2024-30.06.2024).
Los 5 umfasst nur LKW-Transport und ist zwingend mit einem der anderen Lose anzubieten. Los 5 kann nicht separat, sondern nur im Zusammenhang mit einem der anderen Lose 1 bis 4 beauftragt werden. Los 5 ist daher zwingend mit einem der anderen Lose 1 bis 4 anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter
Angabe der Vergabenummer 21FEI54419 bereitgestellt) oder:
—Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
—Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
—Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister,
—Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können,
—Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist,
—Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz,§98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten
Vorschriften, verstoßen hat,
—Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist,
—Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt
und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller
geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
—Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei
der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche
Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat,
—Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
—Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat.
—Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
—Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Weitere Anforderungen siehe VI.3).
Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter
Angabe der Vergabenummer 21FEI54419 bereitgestellt) oder:
— Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Angabe des Unternehmensgewinns der jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Angabe, ob und für welche der ausgeschriebenen Produkttypen bereits eine Regelzulassung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) bereits vorliegt.
Hinweis: Eine gültige Regelzulassung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Daher sind diese spätestens mit dem finalen Angebot nachzuweisen.
- Angabe, ob und für welche der ausgeschriebenen Produkttypen bereits eine Anwenderfreigabe der DB Netz AG vorliegt.
Hinweis: Eine gültige Anwendererklärung der DB Netz AG ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Daher sind diese spätestens mit dem finalen Angebot nachzuweisen.
- Angabe, ob und für welche der ausgeschriebenen Produkttypen bereits Hersteller bezogene Produktqualifikation (HPQ) der DB bereits vorliegt. Hinweis: Eine gültige Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Daher sind diese spätestens mit dem finalen Angebot nachzuweisen.
- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen sind weiterhin erforderlich:
— Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz);
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz);
c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird,
— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann.
— Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Herstellkapazitäten in Bezug auf die Leistungen der Lose 1-5 beabsichtigt, fremde Unternehmen mit der Fertigung von Stahlschwellen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO):
Erklärung des Bewerbers, dass er mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise des/der fremden Unternehmen(s) vorlegen wird (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen):
a) Verpflichtungserklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s);
b) Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1 und VI.3 dieser Auftragsbekanntmachung),mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
c) Erklärungen gemäß Ziffer III.1.3 der Auftragsbekanntmachung:
- Angabe, ob eine „Herstellerbezogene Produktqualifikation“ (HPQ) vorliegt. Diese muss spätestens zusammen mit dem finalen Angebot nachgewiesen werden.
- Angabe, ob eine Regelzulassung des EBA vorliegt. Diese muss spätestens zusammen mit dem finalen Angebot nachgewiesen werden.
- Angabe, ob eine Anwendererklärung der DB Netz AG vorliegt. Diese muss spätestens zusammen mit dem finalen Angebot nachgewiesen werden.
Hinweis: Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem. § 47SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bewerberauswahlberücksichtigt. Diese sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.