VE_300-044 Baureinigung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-6000-2022-0505
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fair-center.eu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE_300-044 Baureinigung
Baureinigung
Projekt FAIR, Planckstraße 1, 64291 Darmstadt
Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung von Reinigungsarbeiten technisch sensibler Bereiche, zunächst als Bauendreinigung nach Fertigstellung des erweiterten Rohbaus, anschließend als kontinuierliche Zwischenreinigung während der TGA- und Maschinenmontage. Die Bereiche der Beschleunigeranlagen mit installierten Maschinen- und Experimentierkomponenten sind äußerst empfindlich und erfordern eine gewissenhafte Durchführung der Reinigungsarbeiten. Hierfür sind teilweise Schutzmaßnahmen, wie z.B. Einhausungen, vorzusehen. Darüber hinaus beinhaltet der Leistungsumfang das Entsorgen von Abfällen.
Die wesentlichen Leistungen sind:
1. Bauendreinigung von 20 Gebäuden bzw. Verbindungsgebäuden
- Reinigen von ca. 76.000 m2 Böden / Treppenbelägen aus Epoxidharzbeschichtung im Innen- und Außenbereich
- Reinigen von Türen, Fenstern, Geländer, Handläufen innerhalb der Gebäude
- Reinigen der sanitären Einrichtungen innerhalb der Gebäude
2. Kontinuierliche Zwischenreinigung innerhalb der obengenannten Gebäude über einen Zeitraum von 4 Jahren
3. Staubschutzwände
- Einhausungen
- Bauwerksöffnungen
Der Auftrageber ist berechtigt, alle und/oder (Teil-) Leistungen des Titel 2 um 200 Arbeitstage unter Beibehaltung der vertraglich vereinbarten Bedingungen zu verlängern. Erfolgt der Abruf bis spätestens 3 Monate vor Ende der im beigefügten Rahmenterminplan [B540] ausgewiese-nen Ausführungszeit, ist der Auftragnehmer zur Ausführung der Leistungen verpflichtet.
Für die Vergütung dieser Leistungen gilt 10.0615 wBVB.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 LD angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:
- bei ausländischen Unternehmen: Gewerbezentralregisterauszug gem.§150a GewO oder eine vergleichbare Bescheinigung aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung Eintragung Berufsregister
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 LD wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge):
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten mit seinem Angebot im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und diese Unternehmen geeignet sind.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die obengenannten Eignungsnachweise (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Es ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dieser Bau- bzw. Gebäudereinigung und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit dem Angebot vorzulegen. Die Angabe ist in der Anlage C110 (Angaben zum Umsatz) vorzunehmen.
Als Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz von mindestens 1 Mio. EUR netto bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dieser Bau-bzw. Gebäudereinigung und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, nachzuweisen.
Der Umsatznachweis ist stets - also auch von präqualifizierten Unternehmen - mit dem Angebot vorzulegen.
Können die geforderten Mindestanforderungen nicht nachgewiesen werden, wird der Bieter als nicht geeignet eingestuft.
Weiterhin haben präqualifizierte Unternehmen zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 LD angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 LD wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge):
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten mit seinem Angebot im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und diese Unternehmen geeignet sind.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die obengenannten Eignungsnachweise (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Als Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz von mindestens 1 Mio. EUR netto bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dieser Bau-bzw. Gebäudereinigung und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, nachzuweisen.
Mit dem Angebot sind Referenznachweise entsprechend den untenstehenden Anforderungen - auch von präqualifizierten Unternehmen - vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 LD angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 LD wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Weitere Anforderungen bei Bewerbergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) zur Eignung abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten mit seinem Angebot im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und diese Unternehmen geeignet sind.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die obengenannten Eignungsnachweise (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Referenznachweise
Über die vorgenannten Nachweise hinaus sind folgende Referenznachweise vorzulegen:
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten 10 Kalenderjahren (2011-2021), die Reinigungsleistungen von Labor-, Forschungs-, Industriellen Produktionsgebäuden bzw. Betriebs- und Werkstätten oder vergleichbar beinhalten.
Die Referenzen sind in der beigefügten Referenzbescheinigung (Anlagen C101) zu beschreiben. Je Referenzprojekt ist ein separates Dokument zu verwenden.
Zu sämtlichen Referenzen müssen insbesondere die folgenden Angaben mit dem Angebot gemacht werden:
- Bezeichnung des Bauvorhabens;
- Angabe von Bauherr bzw. Auftraggeber einschließlich Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer;
- Ort der Ausführung;
- Ausführungszeitraum;
- Beschreibung der erbrachten Leistungen, auf die sich die Referenz bezieht, unter Angabe der ausgeführten Mengen.
Bei Bietergemeinschaften beziehen sich die Anzahl der vorzulegenden Referenzen auf die Bietergemeinschaft.
Sofern andere Unternehmen für die Ausführung vorgesehen sind, werden die Referenzen der anderen Unternehmen dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Die Referenznachweise sind stets - also auch von präqualifizierten Unternehmen - mit dem Angebot vorzulegen.
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten 10 Kalenderjahren (2011-2021), die Reinigungsleistungen von Labor-, Forschungs-, Industriellen Produktionsgebäuden bzw. Betriebs- und Werkstätten oder vergleichbar beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nach. Dies gilt auch für solche Nachweise oder Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.