WICM - Bereitstellung Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser) Referenznummer der Bekanntmachung: 60113-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesbaden.de/vv/oe/gesellschaften/141010100000006137.php
Abschnitt II: Gegenstand
WICM - Bereitstellung Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser)
Dienstleistungsrahmenvertrag - Bereitstellung der Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser) sowie Abrechnung des Strom- und Wasserverbrauchs für Veranstaltungen auf dem Luisenplatz Wiesbaden
Wiesbaden
Gegenstand der Ausschreibung ist die temporäre Bereitstellung der Infrastruktur für Strom, Wasser und Abwasser sowie die Abrechnung des Strom- und Wasserverbrauchs mit den Endverbrauchern für die Lichtinszenierung und den Kindersternschnuppenmarkt auf dem Luisenplatz, Wiesbaden. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Erbringung dieser Dienstleistungen für die Jahre 2022 und 2023 mit einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten der Auftraggeberin für die Jahre 2024 und 2025 an ein Unternehmen zu vergeben.
Die Auftraggeberin hat die zweimalige einseitige Option, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Maximal kann daher eine Laufzeit von 4 Jahren erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/o-der Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für das Angebot.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten fünf Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(2) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erbringen.
(1) Eigenerklärung über die Erbringung von einschlägigen Dienstleistungen in den letzten fünf Geschäftsjahren sowie des laufenden Jahres, die mit der zu vergebenden Leistung (Bereitstellung der Infrastruktur für Strom, Wasser und Abwasser sowie die Abrechnung des Strom- und Wasserverbrauchs mit den Endverbrauchern) hinsichtlich der Komplexität vergleichbar sind, unter Angabe - je Referenz - von: Art des Auftraggebers (privat oder öffentlich), der Leistungsinhalt und Leistungsumfang sowie die Modalitäten der Leistung, der Auftragswert, Ausführungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefon-Nr.
Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
(2) Erklärung über das in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers gegliedert nach Lohngruppen (technisch/gewerblich/kaufmännisch).
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreue), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben haben.
Beteiligung mehrerer Unternehmen:
(1) Erklärung, welche Teile der Bewerber beabsichtigt, an Nachunternehmer zu vergeben.
(2) Bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung.
Abschnitt IV: Verfahren
Wiesbaden
Es findet keine bieteröffentliche Submission statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SR321
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §§ 155 ff. GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.