Neues Feuerwehrhaus Abtsteinach, Fachplanung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: A-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Abtsteinach
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 69518
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abtsteinach.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neues Feuerwehrhaus Abtsteinach, Fachplanung Technische Ausrüstung
Der Auftrag umfasst Leistungen (Generalplanung) Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt
2 HOAI AG 1-5 und 7, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau des Feuerwehrhauses Abtsteinach
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der Leistungsphasen 1-9 vorgesehen.
Abtsteinhach
Der Auftrag umfasst Leistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI AG 1-5
und 7, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau des Feuerwehrhauses Abtsteinach
Es ist beabsichtigt, die beiden Löschbezirke Ober- und Unter-Abtsteinach an einem Standort
zusammenzufassen. Dies erfordert den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses.
Als Standort ist ein günstig gelegenes Grundstück am Ortsausgang von Ober-Abtsteinach vorgesehen. Das
Grundstück ist unbebaut und wird derzeit als Wiesenfläche genutzt. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist in Bearbeitung.
In nord-östlicher Richtung grenzt das Grundstück an das bestehende Gewerbegebiet und in nord-westlicher Richtung an die Bebauung eines Discounters an.
Entlang der südlichen Grundstücksgrenze wird die Fläche von der Landesstraße L-535 begrenzt. Die Erschließung erfolgt über die bestehenden Erschließungsstraßen des Gewerbe-gebietes mit neu zu errichtender Zufahrtsstraße. Die Herrichtung einer Alarmausfahrt direkt auf die Landesstraße wurde
vorabgestimmt und eine Genehmigung seitens der zuständigen Fachbehörden in Aussicht gestellt.
Das Gelände ist hanglagig, mit einem parallel zum Grundstück liegenden Höhenunterschied von ca. +0,50 m
bis hin zu ca. -2,00 m. An der nördlichen Grenze ergibt sich in östlicher Richtung ein Höhenunterschied von ca.
2,00 m.
Die Versorgung des Grundstücks durch Frischwasser, Strom, Telekommunikation ist gewährleistet.
Anschlussmöglichkeiten an den Hauptkanal sind gegeben. Die Abwasserbeseitigung wird jedoch
voraussichtlich eine Hebeanlage erfordern.
Flächen
— Insgesamt ca. 1 100 qm NGF.,
— ca. 940 qm Nutzungsfläche (NUF),
— ca. 50 qm Technikfläche (TF).
Die Fläche des Grundstücks beträgt insgesamt ca. 6.440 qm.
Die Baukosten für die Kostengruppen (jeweils brutto) werden durch den Auslober nach derzeitigem
Kenntnisstand wie folgt geschätzt:
Baukosten, jeweils netto, gerundet:
— KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen;
— Gesamt [Betrag gelöscht] EUR;
— KG 400 nach Anlagegruppen:
— KG 410 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto;
— KG 420 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto;
— KG 430 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto;
— KG 440 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto;
— KG 450 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto;
— KG 470 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neues Feuerwehrhaus Abtsteinach, Fachplanung Technische Ausrüstung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de
§ 160 (3) GWB . Der Antrag ist unzulässig, soweit . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwkel.rlp.de