ABS Berlin-Dresden, Neubau ESTW-A Elsterwerda Biehla - Errichtung der Sicherungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45936
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Berlin-Dresden, Neubau ESTW-A Elsterwerda Biehla - Errichtung der Sicherungsanlagen
ABS Berlin – Dresden, Neubau ESTW-A Elsterwerda-
Biehla - Errichtung der Sicherungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Berlin-Dresden, Neubau ESTW-A Elsterwerda Biehla - Errichtung der Sicherungsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
ABS Berlin – Dresden, Neubau ESTW-A Elsterwerda-
Biehla - Errichtung der Sicherungsanlage
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Standortfestlegung der Signalstandorte im Rahmen der Leistungserbringung Modulvertrag 4 ESTW
Auf Grund von erheblichen Unstimmigkeiten bei der Festlegung der Signal Standorte von Zählpunkten und Signalen, diese aus den ungenauen Standorten der So 12 Signale im Bf. Elsterwerda Biehla und aus der ungenauen Kilometrierung im Bereich Plessa/ Plessa Forst hervorgehen sind zur Sicherstellung der Ramm arbeiten in den Sperrpausen die nachstehenden aufgeführten Leistungen erforderlich:
- selbstständige Festlegung der Standorte von Zählpunkten und Signale am 21.06.21 und 22.06.21
- Darstellung der festgestellten Sachverhalte und notwendiger Korrekturvorschläge
- Begleitung der Besprechungen vom 07.07.21 bis 09.07.21 zur Klärung der Sachverhalte zu den Standorten im Bereich Elsterwerda-Biehla bis Plessa
Die Leistung steht im Zusammenhang mit der Ausrüstung der Signalanlage BV ESTW-A Elsterwerda Biehla durch die Fa. Siemens Mobility GmbH und ist ein Mehraufwand. Das Nachkommen des Abnahmeprotokolls ist Aufgabe des Errichters und auch aus Gründen der Gewährleistung nur durch Siemens zu erbringen.
Die Leistungen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung in der erforderlichen Qualität ist die Baus Ausführung zwingend durch das ausführende Unternehmen gemäß dessen Bauablauf vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.