81273618-Los 7 - Rahmenvereinbarung Trainer*innen für Sprachtrainings der AIZ - Amharisch Referenznummer der Bekanntmachung: 81273618
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81273618-Los 7 - Rahmenvereinbarung Trainer*innen für Sprachtrainings der AIZ - Amharisch
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die mehrfache Durchführung von ein- bis mehrwöchigen Sprachtrainings während der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit je Rahmenvereinbarung wird den Zeitraum von 1 Jahr umfassen, mit der Option der dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Insgesamt soll dadurch ein maximaler Zeitraum vom 01.03.2022 bis 28.02.2026 durch diese Rahmenvereinbarung abgedeckt werden.
Der/die Trainer*in ist verantwortlich für die Durchführung von Sprachtrainings zur Ausreisevorbereitung. Unterrichtssprache ist in der Regel Deutsch, bei entsprechender Nachfrage auch Englisch oder - wenn realisierbar - eine andere Sprache. Die Kurse finden in den meisten Fällen in Kleinstgruppen (2 - 6 TN*), vielfach auch als Einzelunterricht statt.
Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) In der Wehrhecke 1 53125 Bonn
Die Sprachtrainings der AIZ sind intensiv, in den vier Europäischen Verkehrssprachen (EV) Englisch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch sowie in den Landessprachen (s.u.) bieten wir drei Formate an: 1-4 wöchige Sprachtrainings für alle Sprachniveaus bis C1, einwöchige Fachbezogene Sprachtrainings für Teilnehmer*innen mit guten Vorkenntnissen (mind. B1) und zusätzlich einwöchige Orientierungskurse für TN* ohne Vorkenntnisse in den Landessprachen.
Sprachtrainings in den genannten Europäischen Verkehrssprachen und in den Landessprachen richten sich sowohl an Anfänger*innen ohne Vorkenntnisse (A/A1), als auch an Fortgeschrittene bis maximal Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Wir richten die Sprachtrainings auf Anfrage der Entsendeorganisationen ein. Daher ist eine Angabe, ob und zu welchen Terminen im Jahresverlauf Kurse für eine bestimmte Sprache stattfinden werden, nur sehr kurzfristig möglich und grundsätzlich nicht planbar. Die Mindestvorlaufzeit für die Anmeldungen durch die Entsendeorganisationen beträgt 20 Tage. Grundsätzlich sind pro Monat zwei Einstiegstermine in Sprachkurse vorgesehen, die dem jährlichen Programmkatalog zur Ausreisevorbereitung entnommen werden können. Da die Teilnehmer*innen meist unmittelbar vor der Ausreise stehen, sind Kursverschiebungen nicht möglich.
Bestandteil der Sprachtrainings sind einmal wöchentlich stattfindende sprach-über-greifende Workshops in der unterrichtsfreien Zeit (in Präsenz z.Z. an den Mittwochvormittagen), diese Workshopzeiten müssen bei der Planung der Sprachtrainings durch den/die Trainer*in berücksichtigt werden. Der Unterricht muss so geplant werden, dass es den Teilnehmer*innen möglich ist daran teilzunehmen.
Gegebenenfalls werden die jeweiligen Kurse von zwei Trainer*innen im Tandem durchgeführt. Dies wird in gegenseitiger Absprache durch die AIZ arrangiert und dient insbesondere der Vermeidung von terminlichen Engpässen und einem effektiven Kursmanagement.
Die Vertragslaufzeit je Rahmenvereinbarung wird einen Zeitraum von 12 Monaten umfassen, mit der Option der dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Genet Yilma
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Goitom Ahferom
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YZAA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.