Ausrüstung von 14 Straßenhaltestellen mit Bedarfsansagen (Bauleistungen) Referenznummer der Bekanntmachung: VGF 008/22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausrüstung von 14 Straßenhaltestellen mit Bedarfsansagen (Bauleistungen)
Wir, die Stadtwerke Verkehrs-Gesellschaft Frankfurt am Main mbH, erneuern die nachrichtentechnische Ausstattung (Systemtechnik) an den folgenden 14 Straßenbahnhaltestellen: Kuhwaldstraße, Festhalle-Messe, Ostendstraße, Börneplatz, Mönchhofstraße, Rebstockbad, Galluswarte, Willy-Brandt-Platz, Hauptbahnhof, Römer-Paulskirche, Ostbahnhof-Sonnemannstraße, Ostbahnhof-Honsellstraße, Offenbach-Stadtgrenze, Mühlberg.
Los 1 Bahnsteiganlagen: Für die Bedarfsansage muss eine taktile Wegeführung realisiert werden. Dafür sind Tiefbauarbeiten auf dem Bahnsteig notwendig.
Los 2 Tiefbau: Für die Strom, sowie datentechnische Anbindung der genannten Techniken müssen ggf. neue Kabeltrassen erstellt werden. Hierfür sind Tiefbauleistungen erforderlich.
Los 3 Erdungananlagen: Im Los 5 werden für die Stromversorgung der jeweiligen Haltestellen größtenteils neue ZAS (Zähler-Anschluss-Säulen) gesetzt oder bestehende ZAS umgebaut. In
diesem Los werden zudem die Erdungsanlagen den aktuellen Regeln der Technik angepasst.
Bahnsteiganlagen
Frankfurt am Main
Für die Bedarfsansage muss eine taktile Wegeführung realisiert werden. Dafür sind Tiefbauarbeiten auf dem Bahnsteig notwendig.
Ortsbesichtigung zwingend erforderlich
Tiefbau
Frankfurt am Main
Für die Strom, sowie datentechnische Anbindung der genannten Techniken müssen ggf. neue Kabeltrassen erstellt werden. Hierfür sind Tiefbauleistungen erforderlich.
Ortsbesichtigung zwingend erforderlich
Erdungsanlagen
Frankfurt am Main
Für die Stromversorgung der jeweiligen Haltestellen werden größtenteils neue ZAS (Zähler-Anschluss-Säulen) gesetzt oder bestehende ZAS umgebaut. In diesem Los werden zudem die Erdungsanlagen den aktuellen Regeln der Technik angepasst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß § 6 a VOB/A nach.
Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben: Zuverlässigkeit im Sinne von § 6 Abs. 3 VOB/A, Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist, Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Schwarzarbeitergesetz und § 19 Mindestlohngesetz
Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Beim Einsatz von Nachunternehmen hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignungskriterien kann – soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
Mindestkriterien entsprechend Anlagen_N1_Bewertungskriterien
Bürgschaften zur Mängelbeseitigung (3 % der Auftragssumme) und zur Vertragserfüllung (5 % der Auftragssumme)
Skonto Zahlungsziel zugelassen 14 Tage
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung"). Bietergemeinschaften werden Einzelbietern gleichgesetzt, wenn sie die Arbeiten im eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Frankfurt am Main
Elektronisch, keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Paralellverfahren VGF-EU 026/22 bestehend aus drei Losen kann an den selben Bieter vergeben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3
GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland