Ausbau Knoten Köln - Westspange und Eifelstrecke; Planungsabschnitt 4: Baugrunderkundungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56700
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Knoten Köln - Westspange und Eifelstrecke; Planungsabschnitt 4: Baugrunderkundungen
Geotechnische Erkundungsarbeiten im Rahmen der Vorplanung (Lph 1/2) inkl. Vorbereitung, Durchführung, Auswertung im Zuge von Laborversuchen, Einrichten von Grundwassermessstellen und Lagerung der Proben.
Los 4.1: PA4, Kleinrammbohrungen / schwere Rammsondierungen von km 30,857 (Euskirchen) bis 43,610 (Mechernich)
Los 4.2: PA4, Großohrungen von km 30,857 (Euskirchen) bis 43,610 (Mechernich)
Los 5.1: PA4, Kleinrammbohrungen / schwere Rammsondierungen von km 43,610 (Mechernich) – km 54,99 (BÜ in Sötenich südlich von Kall) ohne den Abschnitt des Kaller Tunnel
Los 5.2: PA4, Großbohrungen von km 43,610 (Mechernich) – km 54,99 (BÜ in Sötenich südlich von Kall) ohne den Abschnitt des Kaller Tunnel
Los 4.1: PA4, Kleinrammbohrungen / schwere Rammsondierungen von km 30,857 (Euskirchen) bis 43,610 (Mechernich)
Los 4.1: PA4, Kleinrammbohrungen / schwere Rammsondierungen von km 30,857 (Euskirchen) bis 43,610 (Mechernich)
Los 4.2: PA4, Großbohrungen von km 30,857 (Euskirchen) bis 43,610 (Mechernich)
Los 4.2: PA4, Großbohrungen von km 30,857 (Euskirchen) bis 43,610 (Mechernich)
Los 5.1: PA4, Kleinrammbohrungen / schwere Rammsondierungen von km 43,610 (Mechernich) – km 54,99 (BÜ in Sötenich südlich von Kall) ohne den Abschnitt des Kaller Tunnel
Los 5.1: PA4, Kleinrammbohrungen / schwere Rammsondierungen von km 43,610 (Mechernich) – km 54,99 (BÜ in Sötenich südlich von Kall) ohne den Abschnitt des Kaller Tunnel
Los 5.2: PA4, Großbohrungen von km 43,610 (Mechernich) – km 54,99 (BÜ in Sötenich südlich von Kall) ohne den Abschnittdes Kaller Tunnel
Los 5.2: PA4, Großbohrungen von km 43,610 (Mechernich) – km 54,99 (BÜ in Sötenich südlich von Kall) ohne den Abschnitt
des Kaller Tunnel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4.1: PA4, Kleinrammbohrungen / schwere Rammsondierungen von km 30,857 (Euskirchen) bis 43,610 (Mechernich)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4.2: PA4, Großbohrungen von km 30,857 (Euskirchen) bis 43,610 (Mechernich)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5.1: PA4, Kleinrammbohrungen / schwere Rammsondierungen von km 43,610 (Mechernich) – km 54,99 (BÜ in Sötenich südlich von Kall) ohne den Abschnitt des Kaller Tunnel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laufersweiler
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 55487
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5.2: PA4, Großbohrungen von km 43,610 (Mechernich) – km 54,99 (BÜ in Sötenich südlich von Kall) ohne den Abschnittdes Kaller Tunnel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laufersweiler
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 55487
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen
interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten
Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen
Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei
Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
2. DB Engineering & Consulting GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines
vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und
beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag
auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesencorona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von
Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen
Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.