Ausrüstung von 14 Straßenhaltestellen mit Bedarfsansagen (Dienst- und Lieferleistungen) Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 026/22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausrüstung von 14 Straßenhaltestellen mit Bedarfsansagen (Dienst- und Lieferleistungen)
Wir, die Stadtwerke Verkehrs-Gesellschaft Frankfurt am Main mbH, erneuern die nachrichtentechnische Ausstattung (Systemtechnik) an den folgenden 14 Straßenbahnhaltestellen: Kuhwaldstraße, Festhalle-Messe, Ostendstraße, Börneplatz, Mönchhofstraße, Rebstockbad, Galluswarte, Willy-Brandt-Platz, Hauptbahnhof, Römer-Paulskirche, Ostbahnhof-Sonnemannstraße, Ostbahnhof-Honsellstraße, Offenbach-Stadtgrenze, Mühlberg.
Los 1 Nachrichtentechnik: Die Haltestelle wird mit einem dynamischen Fahrgastinformationsanzeiger (DFI-Anzeiger) pro Bahnsteig für die optische Fahrgastinformation und einer DAG-Bedarfsansage (Digitales-Ansage-Gerät) für die akustische Fahrgastinformation ausgestattet. Hierbei ist zu beachten, dass nur zwei Haltestellen mit insgesamt drei neuen DFI Anzeigern ausgestattet werden müssen. Die anderen Haltestellen werden aus einem anderen Projekt mit DFI Anzeigern ausgestattet. Die Ansteuerung der dynamischen Fahrgastinformation erfolgt über das rechnergesteuerte Betriebsleitsystem ITCS. Die Übertragung der Daten für die dynamische Fahrgastinformation wird größtenteils über LTE realisiert. Die vorliegende nachrichtentechnische Planung basiert auf den zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Planungsunterlagen und vorhandenen Vorgaben.
Los 2 Elektroakustische Lautsprechanlage: Zusätzlich ist eine ELA- Anlage (Elektroakustische-Lautsprecher-Anlage) für Durchsagen der Betriebsleitstelle vorgesehen. Dies entspricht den Vorgaben des Aufgabenträgers des städtischen Nahverkehrs.Die Haltestellenverkabelung der optischen Fahrgastinformation (DFI-Anzeiger) sowie der ELA-Anlage wird durch einen Technikschrank/ Untersitzgehäuse an der Haltestelle mit 19"-Technik realisiert.
Los 3 Sipo- und Sakraleistungen: Für die Absicherung der Baumaßnahmen ist eine Sicherung durch einen Sipo (Sicherungsposten) unter Anleitung eines Sakra (Sicherungsaufsichtskraft) zu stellen.Dabei sind insbesondere die VGF spezifischen Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen einzuhalten.
Nachrichtentechnik
Frankfurt am Main
Die Haltestelle wird mit einem dynamischen Fahrgastinformationsanzeiger (DFI-Anzeiger) pro Bahnsteig für die optische Fahrgastinformation und einer DAG-Bedarfsansage (Digitales-Ansage-Gerät) für die akustische Fahrgastinformation ausgestattet. Hierbei ist zu beachten, dass nur zwei Haltestellen mit insgesamt drei neuen DFI Anzeigern ausgestattet werden müssen. Die anderen Haltestellen werden aus einem anderen Projekt mit DFI Anzeigern ausgestattet. Die Ansteuerung der dynamischen Fahrgastinformation erfolgt über das rechnergesteuerte Betriebsleitsystem ITCS. Die Übertragung der Daten für die dynamische Fahrgastinformation wird größtenteils über LTE realisiert. Die vorliegende nachrichtentechnische Planung basiert auf den zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Planungsunterlagen und vorhandenen Vorgaben.
Ortsbesichtigung zwingend erforderlich. Teststellung erfolgt.
Elektroakustische Lautsprecheranlage
Frankfurt am Main
Es ist eine ELA- Anlage (Elektroakustische-Lautsprecher-Anlage) für Durchsagen der Betriebsleitstelle vorgesehen. Dies entspricht den Vorgaben des Aufgabenträgers des städtischen Nahverkehrs. Die Haltestellenverkabelung der optischen Fahrgastinformation (DFI-Anzeiger) sowie der ELA-Anlage wird durch einen Technikschrank/ Untersitzgehäuse an der Haltestelle mit 19"-Technik realisiert.
Ortsbesichtigung zwingend erforderlch. Teststellung erfolgt.
Sipo- und Sakraleistung
Frankfurt am Main
Für die Absicherung der Baumaßnahmen ist eine Sicherung durch einen Sipo (Sicherungsposten) unter Anleitung eines Sakra (Sicherungsaufsichtskraft) zu stellen. Dabei sind insbesondere die VGF spezifischen Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung nachzuweisen:
a) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB bzw. etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
c) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
d) Ordnungsgemäße Eintragung in Berufs-/Handlesregister, soweit Eintragungspflicht besteht
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§150 GewO). Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pauschal für Personenschäden sowie 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je 2-fach max. p.a. Alternativ kann eine Eigenerklärung über den Abschluss einer solchen Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgegeben werden (Formular in der Vergabeunterlagen enthalten).
Drei Referenzen aus vergleichbaren Leistungen.
Mindestkriterien gemäß Anlage_N1_Bewertungskriterien Los 1 und 2
Vertagserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der Auftragssumme; Mängelgewährleisutngsbürgschaft in Höhe von 3% der Auftragssumme.
Skonto mit Zahlungsziel 14 Tagen zugelassen
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Öffnung. Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gibt ein Parallelverfahren VGF 008/22. Die dortigen drei Lose können an den selben Bieter vergeben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3
GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland