Unterstützungs-/steuerungsleistungen ETCS Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55253
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungs-/steuerungsleistungen ETCS
Unterstützungs-/steuerungsleistungen ETCS
Die von der DB Netz AG geplante ETCS (European Train Control System)-Ausrüstung des deutschen Teilabschnitts des TSI (Technische Spezifikationen für die Interoperabilität) -Korridors Rhine-Alpine verfolgt die Interoperabilitäts-Ziele der EU für das konventionelle transeuropäische Eisenbahnnetz in einem Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen und unterstützt damit die gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Kommission hinsichtlich des European Rail Traffic Management Systems (ERTMS).
Die Durchfahrbarkeit des Korridor Rhine-Alpine mit ETCS-only Zügen wird im Jahr 2025 über die Strecken der linken Rheinseite erreicht werden. Die rechte Rheinseite, und damit der gesamte Korridor Rhine-Alpine, wird im Jahr 2028 mit ETCS ausgerüstet sein. Die DB Netz AG ist zur Einhaltung dieser Termine verpflichtet. Die Abschnitte des Korridor Rhine-Alpine werden dabei gestaffelt bis 2028 in Betrieb genommen, wobei die ersten Inbetriebnahmen Ende 2022 geplant sind.
Um die Ausrüstungsziele zu gewährleisten, benötigt das Großprojekt ETCS Korridor Rhine-Alpine Unterstützung in den Leistungsbereichen „Technisches ETCS-Realisierungsmanagement und ETCS-Finanzierung“ (Leistungsbereich A), „ETCS Implementierung und Inbetriebnahmemanagement“ (Leistungsbereich B) sowie im Safety Management (Leistungsbereich C).
Oberhausen, Duisburg, Köln, Wiesbaden, Mannheim, Karlsruhe, Offenburg, Freiburg, Weil am Rhein. Duisburg, Neuss, Köln, Bonn, Andernach, Koblenz, Boppard, St Goar, Oberwesel, Bingen, Mainz.
siehe I.1.4 und nachfolgend......
Der Leistungsbereich A beinhaltet die folgenden Tätigkeitsfelder:
1. Technischen Projektmanagement und der Koordinierung
2. Übergeordneten Kostenermittlung und -steuerung
3. Nationale und europäische ETCS-Finanzierung
4. Risikomanagement und Project Management Office (PMO)
Der Leistungsbereich B beinhaltet die folgenden Tätigkeitsfelder:
1. ETCS Rollout Management und Implementierung
2. ETCS Zulassung und Inbetriebnahme
Der Leistungsbereich C beinhaltet die folgenden Tätigkeitsfelder:
1. Unterstützung des Großprojekts zur Erlangung der notwendigen Sicherheitsnachweise und Zulassungen
Leistungen der Leistungsbereiche A-C in den Jahren 2026-28
CEF (Connecting Europe Facility) - Finanzierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungs-/steuerungsleistungen ETCS
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.