Neubau Gefahrenabwehrzentrum Gießen; Atemschutzwerkstatt und Atemschutzübungsstrecke Referenznummer der Bekanntmachung: 65.22.025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gefahrenabwehrzentrum Gießen; Atemschutzwerkstatt und Atemschutzübungsstrecke
Atemschutzwerkstatt und Atemschutzübungsstrecke
Gießen
Kompressoranlage mit Fülleinrichtungen, Reinigungs- und Desinfektionsautomat, Maskenprüfgerät für Atemschutzvollmasken, vollautomatisches Prüfgerät zum Prüfen von Vollmasken, Chemikalienschutzanzügen, Druckluft-Schlauch-Geräten und Pressluftatmern; Multifunktionskabine zur vollautomatischen Reinigung, Desinfektion und Trocknung von Chemikalienschutzanzügen und Atemschutzausrüstung; Waschvollautomat, Trockner Übungsanlage und -geräte der Atemschutzübungsstrecke, Endlosleiter, Armergometer, Fahrradergometer, Hinderniselemente.
Zusätzlich sind Bauteile, welche den geltenden Regelungen und Prüfungen entsprechen, aus der bestehenden Atemschutzwerkstatt und Atemschutzübungsanlage der Berufsfeuerwehr Gießen zu demontieren und in den Neubau zu integrieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Gefahrenabwehrzentrum Gießen, Stolzenmorgen 19, 35394 Gießen; Atemschutzwerkstatt- und übungsstrecke
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zu unseren Datenschutzgrundsätzen finden Sie unter: www.giessen.de/Kurzmenue/Datenschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)