ESTW Köln Hbf; Baukoordinator Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41750
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Köln Hbf; Baukoordinator
Köln
Bauablaufpläne im Rahmen der Bauausführung in Abstimmung mit den einzelnen Fachgewerken, wie Bautechnik, OLA, 50 Hz, TK, etc. sind mit einem geeigneten Programm, z. B. MS-Projekt, zu erstellen. Mitwirkung bei der Erarbeitung von Inbetriebnahme-Konzepten sowie bei der Durchführung von Inbetriebnahme-Besprechungen. Umfangreiche Koordinierungsleistung aller Fachbereiche und zu beteiligten Dritten sind zu erbringen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Köln Hbf; Baukoordinator
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Bauablaufpläne im Rahmen der Bauausführung in Abstimmung mit den einzelnen Fachgewerken, wie Bautechnik, OLA, 50 Hz, TK, etc. sind mit einem geeigneten Programm, z. B. MS-Projekt, zu erstellen. Mitwirkung bei der Erarbeitung von Inbetriebnahme-Konzepten sowie bei der Durchführung von Inbetriebnahme-Besprechungen. Umfangreiche Koordinierungsleistung aller Fachbereiche und zu beteiligten Dritten sind zu erbringen
Baukoordination Hochbau 01.11.2020 bis 31.12.2021 (MKA 4_1)
Im Zuge der Bauablaufes des ESTW-Gebäudes Maybachstraße bis zur ersten Inbetriebnahmestufe kam es zu zahlreichen Abweichungen zur geplanten Baudurchführung mit terminlichen Auswirkungen, die durch intensive Koordinierung zur Sicherstellung des Inbetriebnahmetermins aufgefangen werden mussten. Koordinierungsleistungen sind Gegenstand des Hauptvertrages. Der hiermit vereinbarte Leistungserfolg ist nur durch Intensvierung dieser Koordinierung möglich. Hieraus ergeben sich gegenüber dem Hauptvertrag zusätzliche Leistungen.