VDE 8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld, 1.+2.Baustufe, Leistungen zum Nachtragsmanagement und -bearbeitung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57564
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE 8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld, 1.+2.Baustufe, Leistungen zum Nachtragsmanagement und -bearbeitung
VDE 8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld, 1.+2.Baustufe, Leistungen zum Nachtragsmanagement und -bearbeitung
Wirtschaftlichste Vergabe aus den Kombinationen beider Lose
Los 1 PA 18/19
Nürnberg
Nachtragsmanagement und -bearbeitung für die zu betreuenden Vergabepakete:
- VP 18.500 Streckenbau Forchheim Süd
- VP 19.2201 Deponie Eggolsheim
- VP 19.2202 EÜ BAB 73 Ost
- VP 19.2204 EÜ BAB 73 West
- VP 19.2206 SÜ FO17 (Piastenbrücke)
- VP 19.2300 Neubau Überholbahnhof Eggolsheim Süd
- VP 19.2400 Streckenbau Forchheim - Eggolsheim
Leistungen in 2025/2026
Los 2 PA 17/21
Nürnberg
Nachtragsmanagement und -bearbeitung für die Vergabepakete:
- VP Anschwenkung Eltersdorf mit Südzugang
- VP 17.400 Streckenbau rechts der Bahn km 23,500 – 32,402
- VP 17N.0500 Streckenbau links der Bahn km 23,500 – 32,402
- VP 21.2200 Streckenbau PA 21 Süd
- VP 21.2300 Streckenbau PA 21 Nord
- VP 21.2244 SÜ St 2244 und SÜ Griesweg
- VP 21.2251 SÜ St 2260(neu) und EÜ Jurastraße
- VP 21.2355 SÜ B 505
Leistungen 2025/2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat,
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674)
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen sind in dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag des AG enthalten. Der Teilnahmeantrag 22FEI57564 ist auf dem Vergabeportal der DB AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur diese Informationen (inkl. der im TNA genannte Anlagen) werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Weiterführende Informationen sind dem Teilnahmeantrag 22FEI57564 zu entnehmen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Markgraf GmbH & Co. KG
2. Dr. Spang GmbH
3. SSF Ingenieure AG
4. Obermeyer Planen und Beraten GmbH
5. GRE GmbH & Co. KG
6. Glass Bauunternehmung GmbH
7. Aquasoil GmbH
8. DB E+C GmbH
9. Pöyry GmbH
10. Leonhardt Andrä und Partner VBI AG
11. Laukhuf
12. Möhler + Partner Ingenieure AG
13. Baugrund Dresden GmbH
14. Gebauer Ingenieur GmbH
15. EPB GmbH
16. HIG Ingenieurgesellschaft mbH
17. Confido Ingenieure GmbH
18. Emch und Berger GmbH
19. Drees und Sommer GmbH
20. Kretz und Klumpp GmbH
21. Leonhard Weiß GmbH & Co. KG
22. Bickhardt Bau AG
23. Max Bögl
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung. Für folgende Funktion ist die Qualifikation nachzuweisen:
o Projektingenieur 1 Nachtragsbearbeitung/-management
o Projektingenieur 2 Nachtragsbearbeitung/-management
Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Je Los ist eine Person nachzuweisen. Personalunion zwischen den Losen ist nicht zugelassen. Sollte nur eine Person nachgewiesen werden, erfolgt die Zulassung zur Angebotsphase nur für ein (beliebiges) Los.
— Qualifikationsanforderung Projektingenieur Nachtragsbearbeitung/-management (identisch für Los 1 und 2)
1. Abschluss: Dipl.-Ing. Techn. Hochschule oder Fachhochschule oder M.Sc / M.Eng Bauwesen oder Wirtschafsingenieur oder vergleichbar
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Verkehrswegebau Schiene, da-von mind. 3 Jahre als Projektingenieur der Realisierung oder Bauleiter in der baulichen Projektabwicklung mit Eigenverantwortung im Claim-/Nachtragsmanagement von schienengebundenen Projekten
3. Eine vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen sie/er als Bauleiter / Projektingenieur der Realisierung im Verkehrswegebau Straße / Schiene tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Projekt des schienengebundenen Verkehrs ab 3 km Länge oder ein Knotenbahnhof
2. Baukosten von mind. 10 Mio. €
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.