Sicherungsleistungen - GE+WE Strecke 2992 Netz Osnabrück Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57044
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistungen - GE+WE Strecke 2992 Netz Osnabrück
Sicherungsleistungen - GE+WE Strecke 2992 Netz Osnabrück
Osnabrück
Sicherungsleistungen - GE+WE Strecke 2992 Netz Osnabrück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungsleistungen - GE+WE Strecke 2992 Netz Osnabrück
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
beim o.g. Vergabeverfahren sind nach Öffnung der Angebote erhebliche Abweichungen zum tatsächlichen Bedarf aufgefallen. In einzelnen Pos. handelt es sich um eine Reduzierung von über 50 %.
Hier wurde durch den jeweiligen Bearbeiter nach Aussagen des Projektleiters, die Tatsache der Totalsperrung der Strecke nicht berücksichtigt.
Da es sich hier um eine Änderung des Gesamtcharakters der angefragten Leistung handelt, wird hier das o.g. Vergabeverfahren aufgehoben und neu ausgeschrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.