Abfallsammelfahrzeug, 2 komplette, mit Wasserstoff-Brennzellen-Technik Referenznummer der Bekanntmachung: EB Abfall 22 145-3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abfall-kreis-kassel.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallsammelfahrzeug, 2 komplette, mit Wasserstoff-Brennzellen-Technik
2 Stück Drei-Achser-Fahrgestell (Niederflur, Low Entry), lenkbare Nachlaufachse, Radstand: ca. 3.900 mm, Gesamtgewicht: 27.000 kg, 3 Brennstoffzellen à 30 KW, Tank für 16 kg Wasserstoff bei 700 bar, Batteriekapazität: ca. 85 kWh, On-Board-Charger, Nebenantrieb mittels Elektromotoren, Aufbau für die Erfassung von Restmüll, Bioabfall und Papier, Fassungsvermögen: ca. 23 m³, Hecklader mit Pressplatten, Automatik-Lifter mit geteiltem Kamm und Schwenkarmen.
34117 Kassel
2 Stück Drei-Achser-Fahrgestell (Niederflur, Low Entry), lenkbare Nachlaufachse, Radstand: ca. 3.900 mm, Gesamtgewicht: 27.000 kg, 3 Brennstoffzellen à 30 KW, Tank für 16 kg Wasserstoff bei 700 bar, Batteriekapazität: ca. 85 kWh, On-Board-Charger, Nebenantrieb mittels Elektromotoren, Aufbau für die Erfassung von Restmüll, Bioabfall und Papier, Fassungsvermögen: ca. 23 m³, Hecklader mit Pressplatten, Automatik-Lifter mit geteiltem Kamm und Schwenkarmen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem.- §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, § 15 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen , werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem.- §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, § 15 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen , werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem.- §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, § 15 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen , werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)